Spätaussiedler

Referat 82 Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Eingliederung, Spätaussiedler und Ausländerrecht

Referatsleitung

Carolin Gottwald
Leitende Regierungsdirektorin
0721 926-8710
Abteilung8@rpk.bwl.de

Stellvertretung

N. N.

 

Unsere Aufgaben

  • ​Staatsangehörigkeit, Personenstand, Namensrecht
  • Aufnahme und Verteilung Spätaussiedler, Vertriebenenrecht
  • Allgemeines Ausländerrecht

Im Einzelnen

Wir üben die Rechts- und Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden (5 Stadt-, 7 Landkreise) aus und entscheiden über Widersprüche in einbürgerungsrechtlichen und anderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren. Zur Sicherstellung einer gerechten und einheitlichen Rechtsanwendung werden uns bestimmte Einbürgerungsverfahren und Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zur Zustimmung vorgelegt.

Wir üben als höhere Personenstandsaufsichtsbehörde landesweit die Fachaufsicht über die Aufsichtsbehörden der Standesämter bei den Stadt- und Landkreisen aus.

Im Namensrecht entscheiden wir im Rahmen unserer Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden insbesondere über Widersprüche gegen abgelehnte Namensänderungsanträge.

Wir verteilen die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Spätaussiedler und deren Angehörige auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

Für die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen entstehenden Ausgaben leisten wir eine pauschale, personenbezogene Kostenerstattung.

Darüber hinaus üben wir die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Eingliederungs-/Vertriebenenbehörden in Baden-Württemberg aus. Dabei sind wir in bestimmten Altfällen auch zuständig für die Zweitausfertigung von Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweisen.

Wir entscheiden landesweit Widersprüche über Opferrenten und Kapitalentschädigungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und weisen die für die Durchführung des Gesetzes notwendigen Haushaltsmittel zu.

Im Bereich Integration ist das Regierungspräsidium Karlsruhe Mitglied der beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg angesiedelten Jury, die über die Verteilung der Fördermittel nach Maßgabe der VwV-Integration sowie über Mittel des Förderaufrufs „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ entscheidet.

Als höhere Ausländerbehörde üben wir die Rechts- und Fachaufsicht über 33 untere Ausländerbehörden (5 Stadtkreise, 7 Landkreise, 21 große Kreisstädte) aus. Dabei sind wir zuständig für das allgemeine Ausländerrecht nach dem Aufenthaltsgesetz sowie nach dem EU-Recht und sonstigen völkerrechtlichen Regelungen. Wir erteilen die Zustimmung zu Entscheidungen der Ausländerbehörden in besonderen Härtefällen, für bestimmte Berufsgruppen, in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse oder bei speziellen Ausnahmeregelungen. 

Als Fachaufsichtsbehörde entscheiden wir über Widersprüche gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörden, insbesondere bei Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen.

Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 ist das Referat 82 zudem zentraler Ansprechpartner für die unteren Ausländerbehörden zu diesem Themenbereich.

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