Blick auf die Ausbaustrecke B 3 neu

B 3 neu, Lückenschluss zwischen Sinzheim und Steinbach​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Zahlen & Fakten

Gesamtmaßnahme

Straßenbaulastträger: Bundesrepublik Deutschland
Baubeginn: 2009
Bauende: voraussichtlich 2024

1. Bauabschnitt: K 9608 Süd – K 9608 Nord
Baulänge: ca. 1,1 km
Baukosten: ca. 3,8 Mio. Euro

2. Bauabschnitt: K 9608 Nord – K 3738
Baulänge: ca. 1,4 km
Baukosten: ca. 3,5 Mio. Euro

3. Bauabschnitt: K 3738 - L 80
Baulänge: ca. 1,3 km
Baukosten: ca. 2,9 Mio. Euro

4. Bauabschnitt: L 80 - B 500 (auf Trasse der heutigen L 80)
Baulänge: ca. 2,6 km
Baukosten Bund: 22,3 Mio. Euro
Baukosten Gemeinde Sinzheim: ca. 0,56 Mio. Euro
Baukosten DB: ca. 5,2 Mio. Euro

Aktueller Stand

1. Bauabschnitt: K 9608 Süd – K 9608 Nord
2012 für den Verkehr freigegeben

2. Bauabschnitt: K 9608 Nord – K 3738
2018 für den Verkehr freigegeben

3. Bauabschnitt: K 3738 - L 80
Bauzeit: 2019 – voraussichtlich November 2024

4. Bauabschnitt: L 80 - B 500
Erneuerung DB-Lärmschutzwand (4. Teilbaumaßnahme): April 2023 abgeschlossen

Straßenbau
Strecke Fa. Reiser bis Fa. Gille (5. Teilbaumaßnahme):
Dezember 2022 abgeschlossen

Strecke Breite Weg bis L 80 (Halberstunger Straße) (6. Teilbaumaßnahme):
Herbst 2022 abgeschlossen

Strecke Breite Weg bis Am Tiefen Weg (7. Teilbaumaßnahme):
Baubeginn seit 11.09.2023

Strecke Am Tiefen Weg bis Fa. Gille Holzbau (8. Teilbaumaßnahme):
Baubeginn voraussichtlich ab April 2024

Termine

Seit 11.09.2023 bis Mitte April 2024
Vollsperrung der L 80 bei Sinzheim zwischen den Einmündungen Breite Weg und Am Tiefen Weg

Pressemitteilung vom 01.09.2023

Kontakt

Fachinformationen

Claudia Oberle, Sachgebietsleitung
0721 926-3508
claudia.oberle@rpk.bwl.de

Yannick Zürn, Projektleitung
0721 926-5838
yannick.zuern@rpk.bwl.de

Das Projekt

Ausgangslage

Die B 3 ist im Bereich Autobahnanschlussstelle Rastatt-Süd bis zur Kreuzung B3/B 500 westlich von Baden-Baden parallel zur Neubaustrecke der Deutschen Bahn bereits neu trassiert. Im Anschluss daran ist mit der L 80 eine 2-streifige Straße vorhanden. Von dort bis zur K 9608-Nord ist lediglich eine ehemalige Baustraße der Deutschen Bahn vorhanden, die heute als Wirtschaftsweg genutzt wird. Zwischen der K 9608-Nord und K 9608-Süd ist der ehemalige Arbeitsbereich der DB bereits als Seitenarm der B 3 ausgebaut (siehe Bauabschnitt 1). Daran schließt sich Richtung Süden die bestehende B 3 bis nach Achern an.

Ziele der Maßnahme

Mit der Baumaßnahme wird die B 3 neu auch im Bereich zwischen Sinzheim und Baden-Baden Steinbach parallel zur Neubaustrecke der Deutschen Bahn geführt. Der B 3 Lückenschluss soll die an der B 3 alt liegenden Ortsdurchfahrten Sinzheim, Baden-Oos und Steinbach entlasten, indem der heutige Durchgangsverkehr zukünftig auf der neuen Trasse geführt wird. Weiterhin wird das nachgeordnete Straßennetz über die B 3 neu an die Autobahnanschlussstellen Bühl, Baden-Baden und Rastatt-Süd mit der Autobahn verbunden. ​

Geplante Maßnahmen

Die B 3 neu wird im Abschnitt zwischen Sinzheim und Baden-Baden Steinbach nach den Richtlinien für Landstraßen mit einem Regelquerschnitt RQ 11 ausgebaut, was einer Fahrbahnbreite von 8 m entspricht.

Die Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte unterteilt.

Bauabschnitt 1

Der Bauabschnitt 1, welcher die K 9608 Süd und Nord verbindet, konnte bereits im Jahr 2012 für den Verkehr freigegeben werden.

Bauabschnitt 2

Der Bauabschnitt 2 wurde Anfang 2018 für den Verkehr freigegeben. Er führt die B 3neu bis zur K 3738 weiter.

Bauabschnitt 3

Dieser Bauabschnitt verbindet die K 3738 und die L 80 und ist in drei Teilbaumaßnahmen unterteilt:

  • 1. Teilbaumaßnahme Brückenbauwerk über den Steckmattgraben: 2019 fertiggestellt
  • 2. Teilbaumaßnahme Strecke (rund 1,0 km) ohne Knotenpunkt B 3 neu / L 80: Frühjahr 2022 abgeschlossen
  • 3. Teilbaumaßnahme Lückenschluss am Knotenpunkt der B 3 neu / L 80: voraussichtlicher Baubeginn Juni 2024

Bauabschnitt 4

In diesem Bauabschnitt wird die bestehende L 80 bis zum Knotenpunkt mit der B 500 ausgebaut. Er wird in acht Teilbaumaßnahmen unterteilt:

  • 1. Teilbaumaßnahme "Verlegung in den Lissen": 2017 abgeschlossen
  • 2. Teilbaumaßnahme Lärmschutzwände in Sinzheim: Frühjahr 2019 abgeschlossen
  • 3. Teilbaumaßnahme Knotenpunkte Anschluss B 500 / B 3 neu (Länge rund 0,3 km); Verbindungsrampe Nord + Süd: Frühjahr 2022 abgeschlossen
  • 4. Teilbaumaßnahme Erneuerung DB-Lärmschutzwand (Länge rund 2,7 km): Mai 2023 abgeschlossen
  • 5. Teilbaumaßnahme Strecke Fa. Reiser bis Fa. Gille (Länge rund 0,5 km): Ende 2022 abgeschlossen
  • 6. Teilbaumaßnahme Strecke Breite Weg bis L 80 (Halberstunger Straße) (Länge rund 0,42 km): Herbst 2022 abgeschlossen
  • 7. Teilbaumaßnahme Breite Weg bis Am Tiefen Weg: im Bau seit Mitte September 2023
  • 8. Teilbaumaßnahme Strecke Am Tiefen Weg bis Fa. Gille Holzbau: geplanter Bau ab April 2024

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 7. März 2022 fand eine virtuelle Bürgerinformationsveranstaltung zur Erneuerung der DB-Lärmschutzwand statt.

Planung

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren für das Projekt ist abgeschlossen.

Zum Planfeststellungsbeschluss und den planfestgestellten Unterlagen

Fragen und Antworten zur Erneuerung der Lärmschutzwand DB an der B 3 neu

Nach dem Ausbau der L 80 zur B 3 neu (Lückenschluss zwischen Sinzheim und Steinbach) wird sich die Verkehrsmenge auf der Bundesstraße erhöhen. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für den Lärmschutz einhalten zu können, werden daher zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Bereits im Planfeststellungverfahren wurde festgelegt, dass die bestehende Lärmschutzwand der DB mit hochabsorbierenden Elementen auf der Straßenseite ergänzt wird, um einen zusätzlichen Lärmschutz für den von der Straße ausgehenden Lärm übernehmen zu können. Aus technischen Gründen muss die Lärmschutzwand der DB dafür erneuert werden. Dabei wird diese, in allen für die Wohnbebauung relevanten Bereichen, beidseitig mit hochabsorbierenden Elemente ausgestattet. Hierdurch hat die Lärmschutzwand der DB künftig sowohl eine Lärmschutzfunktion für die Bahnlinie als auch für die Straße.

Die ursprüngliche Planung sah vor, straßenseitig hochabsorbierende Lärmschutzelemente nachträglich an die bestehende Lärmschutzwand der Deutschen Bahn anzubringen. Nach Setzungsschäden im trockenen Sommer 2019 hat sich jedoch herausgestellt, dass die bestehende Lärmschutzwand nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine reine Nachrüstung deshalb nicht möglich ist, sondern eine Erneuerung erfolgen muss.

Das Gleis Karlsruhe-Basel befindet sich nur wenige Meter neben der Lärmschutzwand. Aus Sicherheitsgründen können während des laufenden Bahnbetriebs keine Arbeiten an der Lärmschutzwand ausgeführt werden. Für die meisten Arbeiten bedarf es daher Sperrpausen, innerhalb derer keine Züge im betroffenen Abschnitt verkehren dürfen. Das Gleis ist in diesem Zeitraum für den Verkehr gesperrt. Aus bahnbetrieblichen Gründen können die für die Ausführung der Arbeiten benötigten Sperrpausen von der Deutschen Bahn nur nachts zur Verfügung gestellt werden. Tagsüber muss der Bahnbetrieb weiterhin aufrechterhalten werden.

Aus Gründen der Arbeitssicherheit werden für die meisten Arbeiten in Gleisnähe sogenannte Sperrpausen benötigt, in denen keine Züge im betroffenen Abschnitt verkehren dürfen. Aus bahnbetrieblichen Gründen kann die Sperrung des Gleises nur nachts stattfinden. Folgende Arbeiten müssen während der nächtlichen Sperrpausen ausgeführt werden:

  • Ausbau der Lärmschutzelemente,
  • Stellen der Einhausungen für den Korrosionsschutz der vorhandenen Pfosten,
  • Einbringen der Rammrohre für die neuen Pfosten,
  • Montage der neuen Pfosten und
  • Einbringen der neuen Sockel und Lärmschutzelementelemente.

Tagsüber erfolgen die Erneuerung des Korrosionsschutzes an den bestehen bleibenden Pfosten sowie der Bau und Rückbau der straßenseitigen Baustraße.

Bei den Bauarbeiten werden die Lärmbeeinträchtigungen sowohl durch den Einsatz der Geräte (Einsatz von lärmreduzierten Maschinen) als auch die Wahl des Bauverfahrens (z.B. Vorbohren und Einvibrieren statt Rammen) im möglichen Rahmen reduziert. Während die Lärmschutzwand geöffnet ist, ist zudem das direkt angrenzende Gleis im Rahmen von nächtlichen Sperrpausen für den Zugverkehr gesperrt. Auf dem angrenzenden Gleis fahren die Züge mit reduzierter Geschwindigkeit. Dennoch wird der Zugverkehr in diesem Zeitraum stärker wahrnehmbar sein. Daher ist es das Ziel, die Lärmschutzwand möglichst kurz geöffnet zu halten. Durch die bereits neu erstellten Lärmschutzwände entlang der B 3 neu, vor allem im Bereich der Wohnbebauung, kann die Beeinträchtigung abgemildert werden.

Die Lärmschutzwand der DB wird zunächst sukzessive über die gesamte Länge von rund 2,7 Kilometern geöffnet. Dafür werden von Mitte März bis Mitte Mai in drei Abschnitten – zwischen der B 500 bis Holzbau Gille, zwischen ‚In der Hilzmatt‘ und Halberstunger Straße sowie zwischen Holzbau Gille und ‚In der Hilzmatt‘ – die Lärmschutzelemente und Sockel ausgebaut. Daran anknüpfend werden nacheinander in den drei oben genannten Abschnitten von Mitte April bis Ende Juni Rammrohre für die Gründung eingebracht und anschließend bis Ende August neue Pfosten gestellt und betoniert. Ab Ende Juni 2022 kann die Lärmschutzwand somit wieder Schritt für Schritt mit den Lärmschutzelementen geschlossen werden. Diese Arbeiten finden nachts innerhalb der Sperrpausen der Deutschen Bahn statt. Parallel wird der Korrosionsschutz bei den Pfosten, die bestehen bleiben können, in Tagschichten erneuert.

Die Gesamtbauzeit beläuft sich auf etwa zehn Monate, von Ende Februar bis Mitte Dezember, einschließlich der Vor- und Nacharbeiten.

Die Arbeiten finden nicht zeitgleich über die gesamte Länge der Lärmschutzwand statt, sondern „wandern“ entlang der Wand, sodass eine Tätigkeit immer nur in einem begrenzten Bereich ausgeführt wird.

Bei der Baudurchführung wird auf moderne Techniken geachtet. Es werden lärmarme Maschinen auf dem technisch neuesten Stand eingesetzt. Die Maschinen wurden bereits mehrfach bei vergleichbaren Maßnahmen zur Lärmsanierung eingesetzt.

Bis zum Ende der angemeldeten Sperrpausen am 25. November 2022 wird die Lärmschutzwand wieder komplett geschlossen sein.

Das Einbringen der Rammrohre erfolgt nicht durch Rammen, sondern durch ein deutlich schonenderes Vibrationsverfahren. Zusätzlich wird vor dem Einvibrieren der Rohre ein Loch vorgebohrt.

Die Entfernung der vorhandenen Bebauung zur Lärmschutzwand ist ausreichend groß, sodass keine Schäden an Gebäuden zu erwarten sind. Während der Arbeiten sind spürbare Auswirkungen, wie z.B. das Klirren von Gläsern, nicht auszuschließen.

Trotz einer gewissenhaften Vorbereitung der Maßnahme kann es im Zuge der Umsetzung immer wieder zu unvorhergesehenen Situationen kommen, die eine Umstellung des Bauablaufes erforderlich machen. Bislang ist nicht absehbar, wie sich die Ukrainekrise auf die bereits angespannte Lage auf den globalen Rohstoffmärkten auswirken wird. Nach den bisher getätigten Materialbestellungen kann davon ausgegangen werden, dass der geplante Bauablauf eingehalten werden kann.

Die Arbeiten an der Lärmschutzwand finden hauptsächlich von der Straßenseite aus statt. Daher kommt es abschnittsweise zu Sperrungen auf dem Fahrstreifen in Richtung Rastatt. Die L 80 bleibt bei einer Fahrstreifensperrung weiterhin einspurig befahrbar. Der Verkehr wird im Bereich der Einengung durch eine Baustellenampel geregelt. Dabei werden auch Einmündungen in die Ampelschaltung integriert. Damit sind weiterhin alle Fahrbeziehungen möglich und keine Umleitungen erforderlich.

Da für die anstehenden Arbeiten die Schutzplanken zurück gebaut werden müssen, wird aus Sicherheitsgründen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im gesamten Bereich auf 50 km/h reduziert.

Voraussichtlich ab Mitte 2022 werden weitere Teilstücke der L 80 ausgebaut. Hierfür werden Vollsperrungen und Umleitungen notwendig. Informationen über die anstehenden Sperrungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird regelmäßig in Pressemitteilungen über den Bauablauf, etwaige Änderungen und den Baufortschritt informieren. Zusätzlich können Sie sich auf dieser Projektseite über Neuigkeiten informieren.

Der Ersatzneubau der Lärmschutzwand ist eine gemeinsame Maßnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Deutschen Bahn unter der Federführung des Regierungspräsidiums.

Die Kosten des Ersatzneubaus belaufen sich auf voraussichtlich rund 15 Mio. Euro. Diese werden anteilig vom Bund als Straßenbaulastträger der B 3 neu und der Deutschen Bahn getragen.