B 293, Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth

Zahlen & Fakten

Vorhabenträger: Bundesrepublik Deutschland
Kosten: 115 Mio. Euro

Aktueller Stand

Planfeststellungsbeschluss vom 15. September 2017 rechtskräftig

Aktuell Entwurfsplanung

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Kontakt

Fachinformationen
Christina Finkbeiner
0721 926-8115
christina.finkbeiner@rpk.bwl.de

Öffentlichkeitsbeteiligung
oeffentlichkeitsbeteiligung@rpk.bwl.de

Das Projekt

Die B 10 zwischen Wörther Kreuz und der Anschlussstelle Knielingen ist die einzige Rheinquerung zwischen der ca. 27 km südlich liegenden B 500 bei Iffezheim und der ca. 22 km nördlich liegenden B 35 bei Germersheim. Die Maßnahme Zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Teil des Fernstraßenausbaugesetzes) in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ enthalten.

Zur Bewältigung der Verkehrszuwächse auf der bestehenden Rheinbrücke und zur Entflechtung der Verkehre insbesondere in Rheinland-Pfalz (B 10/B 9) ist eine Zweite Rheinbrücke dringend erforderlich. Die Konzeption der bestehenden Rheinbrücke (Verkehrsfreigabe 1966) erfolgte für eine Prognosebelastung von 32.000 Kfz/24h. Die heutige Verkehrsbelastung an der Dauerzählstelle Rheinbrücke Wörth beträgt hingegen ca. 80.000 Kfz/24h.

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und alle Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über den aktuellen Planungsstand und über Möglichkeiten der Beteiligung informieren.

Planung

Bisheriger Planungsverlauf

  • Machbarkeitsstudie 1998/1999
  • Verkehrsuntersuchungen 2001 - 2005
  • Umweltverträglichkeitsstudie 2004/2005
  • Raumordnungsverfahren nur Rheinland-Pfalz 2005/2006
  • Linienbestimmungsverfahren nach § 16 (1) FStr.G 2006 - 2008
  • Erstellung Vorentwurf 2008 – 2010
  • 09.09.2010 Erteilung des Gesehenvermerks durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung
  • Beantragung der Planfeststellung am 18.03.2011
  • Einleitungsverfügung am 31.03.2011
  • Die Planunterlagen lagen vom 26.04.2011 - 25.05.2011 in den Städten Karlsruhe und Philippsburg sowie der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen aus.

Zahlreiche Einwendungen gegen die Planung veranlassten das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg im November 2011 einen Faktencheck durchzuführen. Aus dem Faktencheck ergaben sich Fragestellungen, die von der Arbeitsgruppe „Leistungsfähige Rheinquerung“ bearbeitet wurden. 

  • Faktencheck 18. und 22. 11.2011
  • Ergebnisse Arbeitsgruppe „Leistungsfähige Rheinquerung“ September 2012
  • Planerörterungstermin fand vom 9. – 11. Juli 2013 statt. 

Planung und Bau der 2. Rheinbrücke wird vom Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität durchgeführt.

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren in Baden-Württemberg

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 15. September 2017.
Zu den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens des Landes Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Karlsruhe - mit Beschluss

Die Gerichtsverfahren mit dem BUND und der Stadt Karlsruhe wurden am 25.06.2020 durch Vergleiche beendet. Das Gerichtsverfahren mit der Stadt Philippsburg wurde am 15. Juni 2021 durch einen Vergleich beendet.

Planfeststellungsverfahren Rheinland-Pfalz

Der Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz erging am 21. Dezember 2017.