Schülerinnen und Schüler bei der Prüfung im Klassenzimmer

Bildungswege und Prüfungen

Kontakt

Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 7 -Schule und Bildung-
Referat 75 - Gymnasien
Hebelstraße 2
76133 Karlsruhe

Nordbereich Regierungsbezirk Karlsruhe

Dr. Andreas Wilhelm, Studiendirektor, 0721 926-4452, 0721 93340270, andreas.wilhelm@rpk.bwl.de

Südbereich Regierungsbezirk Karlsruhe

Dr. Petra Zachmann, Regierungsschuldirektorin, 0721 926-4454, 0721 93340270, petra.zachmann@rpk.bwl.de ​​​

Abiturprüfung an allgemein bildenden Gymnasien für Schulfremde

Informationen und Anmeldung
(Hinweis: Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung ist bis zum
1. Oktober des jeweiligen Schuljahres möglich (§37(1) AGVO))

Kontakt

StD Florian Schuller
0721 926-4515
florian.schuller@rpk.bwl.de

Mittlerer Bildungsabschluss am allgemein bildenden Gymnasium

Schülerinnen und Schüler eines allgemein bildenden Gymnasiums erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss

  • mit Versetzung in Klasse 11 (am G8- oder G9-Gymnasium),
  • ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 1 der Kursstufe nach längerem Einzelschüleraustausch mit dem Ausland. Voraussetzung dafür ist: Am Ende der Jahrgangsstufe 1 sind nicht mehr als 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung bewertet.