Auf dem Bild sieht man im Vordergrund den monotonen Gewässerlauf des Leimbachs und im Hintergrund die unmittelbar angrenzende parallel verlaufende Bahntrasse auf der gerade ein Zug fährt.

Maßnahme 3.1

Kontakt

Fachinformationen Dr. Dennis Harlacher, 0721 926-7603, leimbach-oberlauf@rpk.bwl.de​​​

Zahlen und Fakten

Lage: Leimbach zwischen "Adelsförsterpfad" (ehemalige Hubbrücke) und dem Hochwasserrückhaltebecken Nußloch entlang der Bahnlinie

Gewässerlänge: 1,4 Kilometer

Projektpartner: Städte Walldorf und Wiesloch

Aktueller Stand

Planfeststellungsantrag eingereicht im Januar 2018.

Das Projekt

Die Maßnahme 3.1 ist Teil der Maßnahme "Ausbau Leimbach-Oberlauf". Sie umfasst einen 1,4 km langen Abschnitt des Leimbachs zwischen dem "Adelsförsterpfad" (ehemalige Hubbrücke) und dem bereits realisierten Hochwasserrückhaltebecken Nußloch (Maßnahme 1). Auf dem gesamten Streckenabschnitt fließt der Leimbach neben der Bahnlinie.

Durch die beengten Platzverhältnisse und die sehr hohen Anforderungen durch die unmittelbar angrenzende Bahntrasse handelt es sich um ein komplexes Projekt.

Im derzeitigen Zustand stellt sich dieser Abschnitt als eingeengter und monotoner Gewässerabschnitt dar, in dem es an Gewässer- und Uferstruktur sowie Strömungsdiversität mangelt. Die linksseitigen Hochwasserschutzdämme sind für den Hochwasserschutz zu erhöhen und zu sanieren.

Mit dem Ausbau dieses Teilabschnitts soll ein 100-jährlicher Hochwasserschutz am Leimbach für die Stadt Walldorf und die Ortsendbebauung von Wiesloch unterstrom der ehemaligen Hubbrücke ("Adelsförsterpfad") hergestellt werden. Gleichbedeutend soll die Gewässerökologie durch einen gewässerökologischen Trittstein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wesentlich aufgewertet werden. Die Unterhaltung des Leimbachs und der Dämme soll erheblich erleichtert werden. Die bestehenden Hochwasserschutzdämme werden saniert und bereichsweise durch Hochwasserschutzmauern auf der linken und rechten Gewässerseite ergänzt.

  • Bereichsweise Aufweitung des Hochwasserabflussprofils im mittleren Abschnitt auf einer Länge von ca. 350 Meter zur Schaffung eines ökologischen Trittsteins für die Flora und Fauna im und am Gewässer.
  • Einbau von sog. "Instream-Maßnahmen" zur Schaffung von Strömungsdiversität zur Verbesserung der Gewässerstruktur im Bereich der Gewässersohle, dort wo es die beengten Verhältnisse aus Gründen des Hochwasserschutzes zulassen.
  • Ertüchtigung und Erhöhung von bestehenden Dämmen und Böschungen. In diesem Abschnitt ist aufgrund der beengten Situation bereichsweise die Kombination mit Hochwasserschutzmauern notwendig, insbesondere im oberen Abschnitt im Bereich der Bebauung bis zur Aufweitungsstrecke und im unteren Abschnitt im Bereich der Kläranlage.
  • Beidseitiges Anlegen von Unterhaltungswegen zur Erleichterung der Gewässerunterhaltung.
  • Bereichsweises Einbringen von Spundwänden zur Sicherung der Dämme.

Informieren Sie sich

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die Einzelmaßnahmen 3.1 und 3.3 auf der allgemeinen Projektseite der "Maßnahme 3 - Ausbau Leimbach-Oberlauf" dargestellt.

Das Vorhaben befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Fragen und Hinweise sind während des laufenden Verfahrens an die Planfeststellungsbehörde zu richten.

Aufgrund der Einarbeitung von Forderungen der Träger öffentlicher Belange in die Genehmigungsplanung und der Anpassung der Planung an aktuelle Anforderungen (u.a. Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) fand eine umfassende Überarbeitung der Genehmigungsunterlagen mit vertieften ergänzenden Untersuchungen statt. Der Planfeststellungsantrag wurde im Januar 2018 eingereicht.

BeschreibungDateitypGröße
Gesamtlageplan pdf 2 MB