Gewässerökologische Massnahmen des Landesbetriebs Gewässer im Regierungsbezirk Karlsruhe
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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), welche im Jahr 2000 in Kraft trat und im Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, hat unter anderem zum Ziel, an allen europäischen oberirdischen Gewässern einen guten ökologischen und chemischen Zustand bzw. an allen erheblich veränderten und künstlichen Gewässern ein gutes ökologisches Potential zu erreichen.
Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie verwirklichen zu können, werden durch den Landesbetrieb Gewässer als Träger der Unterhaltungslast an Gewässern I. Ordnung Einzelmaßnahmen gemäß dem WRRL-Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm geplant und umgesetzt. Hierzu gehören Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Längsdurchgängikeit (Durchwanderbarkeit) für Fische und Kleinstlebewesen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer (Gewässerstruktur).
Ziele der Maßnahmen
- Herstellung der Längsdurchgängigkeit für Fische und Kleinstlebewesen (Makrozoobenthos),
- Reduzierung des Rückstaus innerhalb der Fließgewässer,
- Herstellung vielfältiger und ökologischer Gewässerstrukturen und die Revitalisierung von Gewässerabschnitten sowie die Entwicklung natürlicher Uferstrukturen und Gestaltung naturnaher Gewässerläufe