Luftaufnahme Ländlicher Raum

Referat 32 Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Referatsleitung

Birgit Kuisl
Leitende Landwirtschaftsdirektorin
0721 926-3721
birgit.kuisl@rpk.bwl.de

Stellvertretung

Yvonne Klewin
Regierungsdirektorin
0721 926-3725
yvonne.klewin@rpk.bwl.de

Unsere Aufgaben

Die Förderung der Landwirtschaft und des Ländlichen Raumes sind unsere Schwerpunktaufgaben. Dafür ist der Maßnahmen- und Entwicklungsplan des Landes (MEPL) die Grundlage. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung sowie die Strukturförderung sind von der Europäischen Union mitfinanziert. Bei der Investitionsförderung ist die Schaffung und Erhaltung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltig wirtschaftenden, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unsere Zielvorgabe. In der Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie liegen unsere Zuständigkeiten in der Offenhaltung der Landschaft und der Biotopvernetzung.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum werden strukturverbessernde Maßnahmen in den Gemeinden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt. Ergänzend hierzu begleiten wir Struktur- und Umweltprogramme wie z. B. LEADER der Europäischen Union bzw. des Landes.

Wir vertreten die landwirtschaftlichen Belange bei der Regionalplanung, im Planfeststellungsverfahren, bei sonstigen raumwirksamen Planungen, bei Eingriffen in Natur und Landschaft und bei Schutzgebietsplanungen (LSG, NSG, Natura 2000) und haben die Fachaufsicht über die unteren Landschaftsbehörden im Arbeitsbereich Agrarstruktur.

Im Zusammenhang mit Streitverfahren in den Bereichen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes (LLG) haben wir die Fachaufsicht über die unteren Landwirtschaftsbehörden. In den Bereichen Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht, Aufforstungen etc. bearbeiten wir Widerspruchsverfahren und erteilen Stellungnahmen im Klageverfahren.

Zur Effizienzsteigerung koordinieren wir die Beratung der Landwirte, Obstbauer, Gärtner und Winzer im Regierungsbezirk durch die unteren Landwirtschaftsbehörden und sonstiger Beratungsinstitutionen. Wir fördern Bildungsmaßnahmen im ländlichen Raum und sind landesweit zuständig für die Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft.

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben wir die Fachaufsicht über die unteren Landwirtschaftsbehörden zur einheitlichen Umsetzung der flächenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Unterstützung der unteren Verwaltungsbehörden sind wir auch für die Widersprüche in diesem Arbeitsgebiet zuständig.

Wir betreuen die Baumschnittförderung im Streuobst und die Förderung zum Bau und zur Sanierung von Tierheimen.