RS10, Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen

Zahlen und Fakten

Vorhabenträger: Land Baden-Württemberg
Straßenbaulastträger: Land Baden-Württemberg, Stadt Karlsruhe und Stadt Ettlingen
Ausbaulänge: 5 km
durchschnittliche Radverkehrsleistung: 3.600 Radfahrten/km
Voraussichtliche Kosten: 11 Mio. €
Möglicher Baubeginn: 2028

 

Aktueller Stand

Vorplanung
Festlegung der Vorzugsvariante

Termine

Frühjahr 2024
geplant: öffentliche Veranstaltung

Kontakt

Fachinformationen
Stephanie Schumann, Projektleitung
0721 926-8561
stephanie.schumann@rpk.bwl.de

Öffentlichkeitsbeteiligung
Carina Langer
carina.langer@rpk.bwl.de

Das Projekt

Ausgangslage

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Radpotenziale entlang der Strecke Ettlingen – Karlsruhe – Stutensee (Bruchsal) ermitteln lassen und dabei den Teilabschnitt Karlsruhe – Ettlingen als denjenigen mit dem größten Radpotenzial in Baden-Württemberg ermittelt. Als Ergebnis wurden entlang des Abschnitts Karlsruhe bis Ettlingen über 8.300 Radfahrende pro Tag prognostiziert.

Bereits heute befinden sich im IST-Zustand täglich über 4.000 Radfahrende auf der Strecke.

Ziele der Maßnahme

  • Erhöhung des Sicherheitsfaktors zwischen Fußgängern und Radfahrern, zum Beispiel durch getrennte Führung
  • Gesamte Strecke attraktiv machen und so eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr herstellen
  • Gestaltung einer schnellen und sicheren Radverbindung entsprechend der formellen Qualitätsstandards des Landes Baden-Württemberg

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung spielt im Projekt eine zentrale Rolle und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen. Der im Juni 2021 eingerichtete Projektbegleitkreis trifft sich regelmäßig auf fachlicher Ebene mit Stakeholdern bestehend aus Kommunen, Verbänden, Vereinen u.a. entsprechend des Projektfortschritts. Zusätzlich wird auch die breite Öffentlichkeit über verschiedene Formate in die Planungen einbezogen. Am 22. März 2022 wurde eine erste öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt, um das Projekt und die Varianten, die untersucht werden, vorzustellen. Voraussichtlich im Frühjahr 2024 wird die festgelegte Vorzugsvariante im Rahmen einer Fahrradtour erkundet, bei der individuelle Themen und Anregungen vor Ort eingebracht werden können. Anregungen und Wünsche können aber auch außerhalb der Veranstaltungen jederzeit gerne an das Regierungspräsidium Karlsruhe herangetragen werden (Kontakte siehe oben).

Planung

Im Rahmen seiner Sitzung vom 28. April 2023 wurden dem Projektbegleitkreis und den Vertretern des Gemeinderates Karlsruhe die Vorzugsvariante des Regierungspräsidium Karlsruhe vorgestellt. Bei der Bewertung erhielt die Variante 3a die höchste Punktzahl und wird somit vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Vorzugsvariante empfohlen.

Mögliche Wegeführung der Vorzugsvariante

Startpunkt der vom Regierungspräsidium vorgeschlagenen Vorzugsvariante 3a ist in Karlsruhe die Weiherfeldbrücke, wo der Radschnellweg an das innerstädtische Radnetz anschließen wird. Weiter entlang der Neckarstraße als Fahrradstraße, verläuft die Variante weiter bis zum Belchenplatz, den Scheibenhardter Weg, vorbei an der Weiherwald-Grundschule und der Albschule bis zum Gottlob-Schreber-Weg. Entlang des Gottlob-Schreber Wegs verläuft der Radweg parallel zu den Kleingärten vorbei am Restaurant Gartenzwerg und weiter den Försterpfad entlang. Hier gelangt der Radfahrer dann auf den Damm und fährt parallel zu den Bahngleisen weiter bis zum Zielpunkt Ettlingen West. An allen Knotenpunkten ist es Ziel, die Radschnellverbindung zu bevorrechtigen und entsprechend markiert zu führen. Die Vorzugsvariante wird in der Entwurfsplanung im Detail untersucht und kleinere Untervarianten im Detail betrachtet werden.

Ausblick

Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte Vorzugstrasse muss nun vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offiziell genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet werden kann. Durch die zeitintensiven Abstimmungen mit allen Beteiligten können die notwendigen faunistischen Kartierungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan erst 2024 durchgeführt werden, da hierfür eine komplette zusammenhängende Vegetationsperiode notwendig ist. Der Vorentwurf kann damit erst frühestens Anfang 2025 abgeschlossen werden. Zur Erlangung des Baurechts ist im Anschluss ein Planfeststellungsverfahren notwendig, das bei einem reibungslosen Ablauf etwa 1,5 Jahre in Anspruch nehmen wird. Nach der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Bauleistungen ist frühestens 2027 mit einem Baubeginn zu rechnen.

Unterlagen zum Scoping-Verfahren