Zwei Beamte aus dem Abschiebungshaftvollzugsdienst

Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im mittleren Abschiebungshaftvollzugsdienst

Ausbildungsdauer und Ablauf

Die Ausbildung dauert 24 Monate.

Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres stellen wir mehrere Beamtenanwärter/innen zur Ausbildung im mittleren Abschiebungshaftvollzugsdienst ein. Die praktische Ausbildung findet bei der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim sowie ergänzend in der Strafhaft, dem Jugendvollzug und der Untersuchungshaft statt. Die theoretische Ausbildung beim Bildungszentrum Justizvollzug Baden-Württemberg in Sachsenheim ist in einen Einführungs- und Abschlusslehrgang aufgeteilt.

Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 35 Jahre (für Bewerberinnen und Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze für jeden Betreuungs- und Pflegefall um zwei Jahre; die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes)
  • Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
  • Wünschenswert ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und erste Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerber/innen mit einer krankenpflegerischen Ausbildung für den Einsatz in unserem Sanitätsdienst eingestellt.
  • Persönliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis, u.a. Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (Ausnahmen möglich)
  • Verfassungstreue
  • Körperliche Fitness, guter Gesundheitszustand

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin zum 01.04.2025 ist bereits zu Ende.

Sie können Sich voraussichtlich ab Frühjahr 2025 für den Einstellungstermin zum 01.10.2025 bewerben. Weitere Informationen hierzu werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt geben.

Weitere Informationen

Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich am allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten. Es ist somit sichergestellt, dass Sie nach Beendigung der Ausbildung sowohl im Abschiebungshaftvollzug als auch im allgemeinen Justizvollzug eingesetzt werden können. 

Auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz finden Sie im Bereich „Ausbildungsberufe im Justizvollzug“ unter „Mittlerer Vollzugsdienst im Justizvollzug“ weitere Informationen zur Ausbildung und zur Besoldung.

Flyer (pdf, 587 KB)

Kontakt

Allgemeine Ausbildungsfragen
Anna-Lena Brenneis
0721 926-3677
ausbildung@rpk.bwl.de

Fachliche Fragen
07231 383-111
abschiebungshaft@rpk.bwl.de