Neubau der Geh-und Radwegbrücke Gneisenaustraße

Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.
Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, planfestgestellten Unterlagen.

Planfeststellungsbeschluss vom 08.05.2019 (pdf, 5.4 MB)