Mittlerer Kraichgau (FFH-Gebiet 6918-311)

Charakteristik

Das FFH-Gebiet erstreckt sich über eine Fläche von rund 2724 ha und ist aus der Zusammenlegung der FFH-Gebiete 6917-341 Brettener Kraichgau und 6818-341 Kraichtaler Kraichgau entstanden. Es hat 34 Teilgebiete im Landkreis Karlsruhe. Von insgesamt 12 beteiligten Ortschaften haben die Gemeinde Walzbachtal und die Städte Bretten und Kraichtal den überwiegenden Flächenanteil im Gebiet. Mehrere Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von knapp 440 ha liegen im Gebiet.

Kontakt

Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 926-4351
natura2000@rpk.bwl.de

 

Besonderheiten

Das Kraichtaler Hügelland ist durch zahlreiche Mulden und Täler gegliedert. Die Höhenrücken sind mit ausgedehnten, naturnahen Buchenwäldern bewaldet, an den Hängen grenzen großflächige Streuobstbestände auf mageren, artenreichen Flachland-Mähwiesen an. So beherbergen die blütenreichen, extensiv genutzten Wiesen unter anderem Populationen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, des Großen Feuerfalters und der Spanischen Flagge, die hier ihre Raupenfutter- und Nektarpflanzen finden. Entlang der Bachtäler finden sich Lebensraumtypen, die durch die feuchten Standorte geprägt sind wie Erlen-Eschen-Auenwälder und feuchte Hochstaudenfluren. Schmale und bauchige Windelschnecken kommen in feuchten Flächen vor. Teiche und Tümpel bieten Amphibien wie dem Kammmolch Lebensräume. Floristisch besonders bedeutsam sind die orchideenreichen Kalk-Magerrasen. Kennzeichnend für den Kraichgau ist auch das Vorkommen von Hohlwegen. Besonders beeindruckend ist die Galgenhohle, die sich bis zu 13m tief in den Löß eingeschnitten hat. Als geologische Besonderheit gelten die schwefelhaltigen Kalktuffquellen, von denen eine im letzten Jahrhundert das Zaisenhausener Kurbad speiste.

Vielfalt gemeinsam bewahren

Der Kraichgau zeichnet sich durch eine Vielfalt verschiedenster Lebensräume aus. Gefährdet sind viele dieser Lebensräume allerdings durch Nutzungsaufgabe oder nicht ausreichender Pflegemaßnahmen. Daher muss auf die Sicherstellung der Nutzung oder einer angemessenen Pflege geachtet werden. Die Flächen sind im optimalen Fall zweimal im Jahr zu mähen, wobei die erste Mahd in der Regel ab Anfang Juni erfolgen soll, im Falle der Halbtrockenrasen ist auf extremen Standorten auch eine einmalige Mahd ausreichend. Auf vielen Flächen in den Auen ist der Große Feuerfalter anzutreffen, dessen spezielle Ansprüche an das Mahdregime zu beachten sind. Im Naturschutzgebiet „Kraichbachniederung“ ist die Pflege zusätzlich auch auf die Lebensstätte des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings abzustimmen. Auf den Hangflächen und in den dortigen Naturschutzgebieten können vertragliche Vereinbarungen mit den Nutzern über die Landschaftspflegerichtlinie Anreize zur Nutzung und zu angepassten Pflegemaßnahmen schaffen.
Gemeinsam mit den Nutzern wollen wir diese seltenen Lebensräume und Arten schützen.

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