Referat 85 Zentrale Bußgeldstelle

Referatsleitung
Karl-Heinz Klenk
Leitender Regierungsdirektor
0721 926-7300
Abteilung8@rpk.bwl.de

Hinweis!
Vollstreckung von Fahrverboten – derzeit keine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Führerscheinen möglich!
Um Ansteckungsrisiken zu vermindern, sind bis auf Weiteres keine persönlichen Vorsprachen zur Abgabe von Führerscheinen möglich. Sie können Ihren Führerschein weiterhin per Post an die Zentrale Bußgeldstelle, 76073 Karlsruhe, senden oder in den Nachtbriefkasten vor dem Dienstgebäude einwerfen.

Online-Portal
Unsere Aufgaben
Wir sind zuständig für die Ahndung
- aller auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg begangenen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten,
- von Ordnungswidrigkeiten nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, von Ordnungswidrigkeiten nach dem Landespressegesetz sowie nach dem Telemediengesetz (außer § 5),
- von Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Luftverkehrsgesetz, soweit die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegeben ist.
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dazu zählen z. B. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholfahrten, Unfälle, Handyverstöße, Überladungsverstöße usw.
Zur Ahndung der Verkehrsverstöße kann die ZBS Verwarnungsgelder, Geldbußen oder Fahrverbote festsetzen.
Hinweis:
Seit dem 12.01.2015 bieten wir einen Service, mit dem Sie über das Internet Einsicht in Teile Ihres Vorgangs erhalten. Mit der Anhörung bzw. der Verwarnung oder dem Zeugenfragebogen erhalten Sie die Zugangsdaten für das Portal, mit denen Sie sich einloggen können. Im Portal können Sie sich Ihre Beweisfotos ansehen und das Antwortformular zur Anhörung oder dem Zeugenfragebogen ausfüllen und direkt an uns weiterleiten. Sie sparen damit eine Briefmarke und den Weg zum Briefkasten.
Bei Überweisungen von Verwarnungs- und Bußgeldern bitten wir, die Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens an folgenden Empfänger vorzunehmen:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE44 6005 0101 7495 5306 07
BIC: SOLADEST600
Baden-Württembergische Bank.
Sie haben auch die Möglichkeit, Verwarnungs- und Bußgelder über das Online-Portal zu bezahlen. Mit der Verwarnung bzw. dem Bußgeldbescheid erhalten Sie die Zugangsdaten für das Portal, mit denen Sie sich einloggen können. Im Portal können Sie ihr Verwarnung- oder Bußgeld über verschiedene E-Payment-Dienstleister bezahlen.
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Postanschrift
Zentrale Bußgeldstelle
76073 Karlsruhe
Telefonische Sprechzeiten
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08:30 Uhr - 11:30 Uhr