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Referat 15 Vergabekammer

Ulrich Pelzer-Müller, Referatsleiter 15

Referatsleitung

Ulrich Pelzer-Müller
Ltd. Regierungsdirektor
0721 926-8730
0721 9263985
vergabekammer@rpk.bwl.de

Um die erforderliche Einbindung der Beisitzer zu gewährleisten, ist derzeit eine möglichst frühzeitige Antragstellung erforderlich. Es wird gebeten, vorab das Rubrum des beabsichtigten Antrags zu übermitteln und den Gegenstand des Verfahrens (Liefer- oder Dienstleistung, Bauleistung, Planungsleistung, Konzession) mitzuteilen.
Um die schnelle Kontaktaufnahme sicherzustellen wird gebeten, das Postfach der Vergabekammer (vergabekammer@rpk.bwl.de) zu benutzen (eine dauernde telefonische Erreichbarkeit kann derzeit nicht sichergestellt werden).
Unter den gegenwärtigen Bedingungen kann eine Übermittlung zu den für den regulären Dienstbetrieb geltenden Zeiten (s.u.) nicht gewährleistet werden!

Unsere Aufgaben

Wir prüfen, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben und dadurch Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt wurden.
Dabei üben wir unsere Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.

Die Vergabekammer kann nicht beratend tätig werden, sondern behandelt Rechtsfragen nur im Rahmen gestellter Nachprüfungsanträge.

Zur Antragstellung in einem Nachprüfungsverfahren beachten Sie bitte die Hinweise unseres Merkblattes.

Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag innerhalb der Frist des § 134 Abs. 2 GWB bitte der Vergabekammer so rechtzeitig, dass die Vergabekammer noch die Möglichkeit hat, den Antrag auf offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zu prüfen. Nur die Information in Textform an den Auftraggeber durch die Vergabekammer löst die Zuschlagssperre aus.
Für eine Zustellung noch am selben Tag muss zur Gewährleistung der erforderlichen Einbindung der Beisitzer der Nachprüfungsantrag Montags bis Donnerstags bis spätestens 15.00 Uhr, Freitags oder vor Feiertagen bis 13.00 Uhr eingegangen sein.

Den Nachprüfungsantrag schicken Sie uns bitte vorab per Fax, die Anlagen vorab per E-Mail. Den Nachprüfungsantrag sowie die Anlagen im Original übersenden Sie dann bitte mit normaler Post (KEIN Einschreiben) an uns.

Wo finden Sie uns?

Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe

Dienstgebäude Durlacher Allee 100

Ihr Weg zu uns!

Durlacher Allee 100
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