Aufgaben der Abteilung 8

Schwerpunkte der Arbeit der Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind die landesweit wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Verteilung von Spätaussiedlern, die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auf allen Autobahnen in Baden-Württemberg sowie glücksspielrechtliche Aufgaben.

Die Abteilung 8 ist daneben landesweit verantwortlich für die Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern und sonstigen ausreisepflichtigen Ausländern. Die Aufenthaltsbeendigung erfolgt entweder durch unterstützte freiwillige Ausreise oder in Form der Abschiebung. Für straffällige Ausländer aus dem Regierungsbezirk, die sich in Untersuchungshaft oder in Strafhaft befinden, entscheidet die Abteilung 8 zudem über die Ausweisung. Auch ist das Regierungspräsidium in allen Bereichen des Ausländerrechts Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde für die unteren Ausländerbehörden des Regierungsbezirks und entscheidet in diesem Zusammenhang z.B. über Widersprüche. Daneben übt das Regierungspräsidium Rechts- und Fachaufsicht auch in Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten (z.B. Einbürgerungen, Standesamtsaufsicht) aus. Durch die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht werden einheitliche Standards in rechtlicher und fachlicher Hinsicht für den gesamten Regierungsbezirk gewährleistet.

Als weitere landesweit durchzuführende Aufgabe nimmt die Abteilung 8 die Zuständigkeit für die Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten auf allen Autobahnen Baden-Württembergs wahr. Hierzu zählt insbesondere die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverletzungen, aber auch die Ahndung von Alkohol- oder Drogenverstößen und unzulässigen Überholungsmanövern. Ein wichtiger Bereich ist außerdem die Überwachung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Immer wieder werden bei entsprechenden Kontrollen zum Teil ganz erhebliche technische Mängel u.ä. festgestellt, die geahndet werden. In der Regel ergehen Bußgeldbescheide, oft auch in Verbindung mit Fahrverboten und der Verwahrung des Führerscheins. Die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet ungefähr 900.000 Einzel- und Sammelanzeigen pro Jahr. Im Durchschnitt werden dabei z. B. ca. 12.000 Fahrverbote pro Jahr verhängt (ein bis drei Monate). Durch eine konsequente Rechtsanwendung trägt die Abteilung in besonderer Weise zur Verbesserung der Sicherheit auf den Autobahnen bei, was vor dem Hintergrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens von erheblicher landesweiter Bedeutung ist.

Schließlich nimmt die Abteilung 8 für das ganze Land Baden-Württemberg Aufgaben im Glücksspielwesen wahr. Hierzu gehören insbesondere die Aufsicht über die Spielbanken des Landes in Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz, das Vorgehen gegen die Veranstaltung unerlaubter Sportwetten sowie die Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels generell inklusive der Werbung hierfür. Ferner erlaubt und überwacht die Abteilung auch die Glücksspielangebote der Staatlichen Toto-Lotto-GmbH, die Glücksspirale und die Veranstaltung von Pferdewetten sowie kleine Lotterien und das Gewinnsparen.