Klimaschutz

Der Klimawandel ist nicht mehr bloß ein abstrakter Begriff, sondern in Zeiten, in denen die Sommer vor Ort lang anhaltend heiß und trocken sind oder bestimmte Regionen von Überschwemmungen und Starkregen heimgesucht werden, durchaus auch im Regierungsbezirk Karlsruhe konkret spürbar.
Der Anteil Baden-Württembergs als Industrieregion an den schädlichen Treibhausgasemissionen ist überdurchschnittlich hoch. Um dem dadurch verursachten Klimawandel zu begegnen, müssen die CO2-Emissionen reduziert werden.
Energie- und klimapolitische Entwicklungen auf internationaler, EU- und Bundesebene sind dafür zwar wichtige Grundvoraussetzungen. An dieser verantwortungsvollen Aufgabe müssen sich aber alle beteiligen.
Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2013 als zweites Bundesland ein Klimaschutzgesetz erlassen und in den Jahren 2020 und 2021 novelliert, bevor es 2023 als Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz fortentwickelt wurde. Darin werden unter anderem verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Land festgesetzt. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Landesregierung ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) entwickelt. Es enthält konkrete Strategien und Maßnahmen.
Zentrales Element des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Das 2030-Ziel wird nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie oder den Verkehr durch „Sektor-Ziele“, also konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß, handhabbar gemacht.

Wir geben dem Klimaschutz eine Stimme

Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) des Landes Baden-Württemberg gelten erweiterte Beteiligungsvorgaben fort. Gem. § 26 Abs. 1 KlimaG BW sollen die unteren Verwaltungsbehörden und unteren Baurechtsbehörden bei Zulassungsverfahren für Vorhaben zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit auch das Regierungspräsidium beteiligen, um ihm Gelegenheit zu geben, die Belange des Klimaschutzes effektiv und frühzeitig einzubringen. Diese Aufgabe kommt den Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz bei den Regierungspräsidien zu. Die Beteiligung ist für verschiedene Vorhaben vorgesehen und wird durch § 26 Abs. 1 S. 2 KlimaG BW beispielhaft, aber nicht abschließend erläutert („insbesondere“). Darüber hinaus sollen die Regierungspräsidien gem. § 26 Abs. 2 KlimaG BW bei Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz im Rahmen des § 4 des Baugesetzbuchs beteiligt werden.

Die Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz nimmt daher in Bezug auf den Klimaschutz insbesondere zu geplanten Errichtungen von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern oder zum Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen Stellung.

Unterlagen und Links zum Klimaschutz

Informationen zum Klimaschutzgesetz BW und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK), welches die konkreten Strategien und Maßnahmen hierzu liefert, und weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter folgenden Links:

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Klima-Maßnahmen-Register (KMR)
Anpassungsstrategie Baden-Württemberg
Publikation "Auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune"