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Referat 16 Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst

Referatsleitung

Ralf Klotz
Leitender Regierungsdirektor
0721 926-3292
ralf.klotz@rpk.bwl.de

Stellvertretung

Silke Rückert (Zuständigkeit: Polizeirecht)
Regierungsdirektorin
0721 926-2108
silke.rueckert@rpk.bwl.de

Jürgen Link (Zuständigkeit: Bevölkerungsschutz)
Branddirektor
0721 926-6210
juergen.link@rpk.bwl.de

Unsere Aufgaben

Referat 16 ist zuständig für die Themen Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Im Einzelnen

Als Landespolizeibehörde übt das Referat die Aufsicht über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte als Orts- und Kreispolizeibehörden aus und entscheidet über Widersprüche im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Angelegenheiten dieser Behörden. Unter dieses Aufgabengebiet fallen das allgemeine Polizeirecht und aus dem Bereich des besonderen Polizeirechts vor allem das Waffenrecht, das Melderecht, das Pass- und Ausweiswesen sowie das Versammlungsrecht.

Weiter ist das Referat Aufsichtsbehörde im sog. Nichtfinanzsektor nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG). Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Hauptaufgabe ist hier, die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten zu überwachen, Zuwiderhandlungen zu verfolgen und Verdachtsfälle den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

Referat 16 ist zuständig für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung verschiedener Amtsträger (z.B. der Landräte und Bürgermeister). Der Geheimschutzbeauftragte sorgt in seiner Dienststelle für die Durchführung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes und der dazu ergangenen Regelungen. Er berät die Dienststellenleitung in allen Fragen des Geheimschutzes.

Daneben sind wir auch für das Fahrerlaubnis-, das Fahrlehrer- und Fahrschulrecht zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit sind vor allem Widersprüche gegen die Entziehung von Fahrerlaubnissen zu bearbeiten.

Im Fachbereich Feuerwehr überwachen wir zur Sicherstellung eines geordneten und erfolgreichen Einsatzes der Feuerwehr bei Bränden, bei der technischen Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, die Aufstellung, die Ausrüstung, den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren.
Zudem unterstützen wir die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Beschaffung und Unterhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung sowie dem Bau von Feuerwehreinrichtungen durch die Gewährung von Zuwendungen und fördern die Aus- und Fortbildung.

Weiterhin unterstützt das Regierungspräsidium die Stadt- und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Integrierten Leitstellen als zentrale Annahmestelle für die europaweite Notrufnummer 112.
Die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten werden vom Bezirksbrandmeister wahrgenommen.

Der Katastrophenschutz greift ein, wenn Naturereignisse (wie Hochwasser, Orkane, Erdbeben), Unfälle oder Unglücke (etwa schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser, in der Luft, in einem Kernkraftwerk oder aber Anschläge) das Ausmaß einer Katastrophe annehmen.
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten und durchzuführen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken.
Im diesem Bereich nehmen wir die Aufsichts- und Unterstützungsfunktion für die nachgeordneten Behörden wahr und erstellen Katastropheneinsatzpläne, u.a. für die Umgebung der kerntechnischen Anlagen. Zudem unterstützen wir die Katastrophenschutzbehörden bei der Aufstellung und Unterhaltung der Katastrophenschutzeinheiten und pflegen den Kontakt mit den ehrenamtlichen Hilfsorganisationen.

Des Weiteren sind wir für die interne Schulung des Verwaltungsstabes („Krisenstabes“) des Regierungspräsidiums zuständig.

Notfallschutzbroschüren der Kernkraftwerke im Regierungsbezirk Karlsruhe

Schließlich zählt der Rettungsdienst, der die Sicherstellung der Notfallrettung und des Krankentransportes umfasst, zu unseren Aufgaben. Die Durchführung der Notfallrettung hat das Land durch vertragliche Vereinbarungen nichtstaatlichen Rettungsdienstorganisationen zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Das Land fördert den überwiegend aus dem Beitragsaufkommen finanzierten Rettungsdienst im Rahmen der gesetzlichen Rettungsmittel-, Investitions- und Innovationsförderung. Die anerkannten Rettungsdienstorganisationen können nach den jährlichen Förderprogrammen des Landes Investitions- und Betriebskostenzuschüsse erhalten. Das Referat ist zuständig für das Bewilligungsverfahren und führt die Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst.

Die Beratung in rettungsdienstlichen Fragestellungen wird vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst wahrgenommen.

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