Förderung für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken nach § 28 LKJHG
Kontakt
Gesetzliche Förderung der Personalkosten der Schulleiter und Lehrkräfte sowie der Sachkosten genehmigter privater Sonderschulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und an Berufsbildungswerken.
Zielsetzung
Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden Versorgung gemeinsam durch öffentliche und private Sonderschulen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe und Berufsbildungswerke.