Förderung für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken nach § 28 LKJHG
Beschreibung
Gesetzliche Förderung der Personalkosten der Schulleiter und Lehrkräfte sowie der Sachkosten genehmigter privater Sonderschulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und an Berufsbildungswerken.
Zielsetzung
Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden Versorgung gemeinsam durch öffentliche und private Sonderschulen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe und Berufsbildungswerke.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Helmut Mast
0711 904-17140
helmut.mast@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ina Kummer
0721 926-4399
ina.kummer@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Irene Gebhard
0761 208-4615
irene.gebhard@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Antje Müller
07071 757-3289
antje.mueller@rpt.bwl.de
Fabian Vetter
07071 757-3858
fabian.vetter@rpt.bwl.de