Der Wald wird mit Licht durchflutet

Förderung der Naturparke

Was wird gefördert?

Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Kulturlandschaft, Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte, der Kompetenzentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit sowie der umweltangepassten und nachhaltigen Erholung und Besucherlenkung.

Zielsetzung

Die Förderung soll dazu beitragen, die Naturparke als attraktive Landschaften für eine naturnahe Erholung zu planen, zu pflegen und zu entwickeln und so die ländlichen Räume stärken.
Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten jedes einzelnen Naturparks sollen Erholungs- und Naturerlebnislandschaften gestaltet werden, die auf ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Naturnutzung abzielen und einen naturverträglichen Tourismus fördern.
Ziel ist insbesondere, die Naturparke des Landes darin zu unterstützen, die biologische Vielfalt zu sichern, das Miteinander von Mensch und Natur zu optimieren, nachhaltiges Wirtschaften und Leben zu fördern, den Wert einer intakten Umwelt bewusst zu machen und die aus Natur und Landschaft resultierende Wertschöpfung gezielt zu steigern.

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg

Referat 82

Katharina Trué
0761 208-1444
katharina.true@rpf.bwl.de

Sarah Veith
0761 208-1357
sarah.veith@rpf.bwl.de

Alexandra Mahr
0761 208-1435
alexandra.mahr@rpf.bwl.de

Jennifer Urban
0761 208-1444
jennifer.urban@rpf.bwl.de

Peter Späth
0761 208-1428
peter.spaeth@rpf.bwl.de

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Personen des öffentlichen und privaten Rechts zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen

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