Symbolbild Paragraphen

Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung fördert den Wettbewerb, indem sie Regelungen für Preisangaben trifft, die dem Verbraucher beim Kauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen den Preisvergleich erleichtern. Die Position des Verbrauchers wird dadurch gestärkt und der Preisauftrieb gedämpft.


Maßnahmen zur Durchsetzung der PAngV:

Die Preisangabenverordnung schafft Bußgeldtatbestände, zusammen mit § 3 Wirtschaftsstrafgesetz (vgl. § 10 PAngV). Die Verfahrensvorschriften für die bußgeldrechtliche Verfolgung und Ahndung ergeben sich aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

 

Zuständigkeiten:

Zuwiderhandlungen werden von den Landratsämtern im Regierungsbezirk und den Stadtkreisen (untere Verwaltungsbehörden) gemäß § 16 Nr. 10 Landesverwaltungsgesetz verfolgt. Die Regierungspräsidien führen auf diesem Gebiet die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise).

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 22
Susanne Kersten
0711 904-12216
0711 782851-12216
susanne.kersten@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 22

Carolin Dietmann
0721 926-7503
0721 933-40220
carolin.dietmann@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 22
Sandra Killy
0761 208-4666
0761 208-4994
sandra.killy@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 22
Inna Greifenstein
07071 757-3237
inna.greifenstein@rpt.bwl.de