Mann, der den Brennvorgang, der in einer Brennblase abläuft, beobachtet

Spirituosen mit Herkunftsschutz aus Baden-Württemberg​​​​

Der Südwesten Deutschlands zeichnet sich durch seine besonderen klimatischen Bedingungen aus, wodurch sich hier der traditionelle Anbau von Wein und Obst entwickelt hat. Allein in Baden-Württemberg gibt es circa 180.000 ha Streuobstwiesen mit 12 Millionen Streuobstbäumen. Tausende bäuerliche Kleinbrennereien, meist Landwirte im Nebenerwerb, sowie eine Vielzahl mittelständiger Familienbetriebe verarbeiten seit Jahrzehnten die heimischen Obstsorten zu Obstdestillaten.
Dabei wurden bestimmte Produkte, wie beispielsweise das Schwarzwälder Kirschwasser längst als „Kultgetränk“ der Region betitelt und dessen Bekanntheit als traditionelle Spezialität macht auch vor Ländergrenzen keinen Halt mehr.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

76247 Karlsruhe
Referat 34

Miriam Grub
0721 926-3751
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miriam.grub@rpk.bwl.de

Cordula Springer
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0721 93340230
cordula.springer@rpk.bwl.de

Für Baden-Württemberg sind folgende Spirituosen als geografische Angabe eingetragen: 

  • ​Schwarzwälder Kirschwasser 
  • Schwarzwälder Mirabellenwasser
  • Schwarzwälder Zwetschgenwasser 
  • Schwarzwälder Himbeergeist 
  • Schwarzwälder Williamsbirne
  • Hohenloher Birnenbrand / Hohenloher Birnenwasser

Für die Herstellung der Obstdestillate darf das verwendete Stein- und Kernobst, im Falle der geschützten Angaben mit Schwarzwald-Bezug, ausschließlich aus diesem Gebiet stammen. Auch die Herstellung der Spirituosen erfolgt im festgelegten „Schwarzwald-Gebiet“.