Mutter und Kinder mit Farbe an den Händen

Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung

Hinweise:

Der Landtag hat das Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung am 29.11.2023 verabschiedet. Zu dessen Umsetzung erarbeitet das Kultusministerium derzeit eine Verwaltungsvorschrift, für die noch ein Anhörungsverfahren durchzuführen ist. 

Zuschussanträge können frühestens nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift gestellt werden. Die zu verwendenden Antragsformulare werden unmittelbar nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift hier auf dieser Internetseite bereitgestellt.

Eine formlose Antragsstellung ist nicht möglich, ebenso können keine Bescheinigungen zur förderrechtlichen Unbedenklichkeit von Provisorien ausgestellt werden. Weitere Details sind noch nicht bekannt. Wir bitten Sie deshalb, derzeit von telefonischen Nachfragen abzusehen.

Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung

Das Investitionsprogramm des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU.

Hinweise:
Das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ist geschlossen. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.