Mutter und Kinder mit Farbe an den Händen

Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung sowie Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln

Hinweise:

Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 13. Mai 2024 (VwV LInvP) konnten Zuschussanträge bis spätestens zum 31.07.2024 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.

Die Antragsfrist ist abgelaufen; es werden keine Zuschussanträge mehr entgegengenommen.


Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung

Das Investitionsprogramm des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU.

Hinweise:
Das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ist geschlossen. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.