Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung sowie Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln
Hinweise:
Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung vom 13. Mai 2024 (VwV LInvP) konnten Zuschussanträge bis spätestens zum 31.07.2024 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
Die Antragsfrist ist abgelaufen; es werden keine Zuschussanträge mehr entgegengenommen.
Landesprogramm 2024
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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VwV LInvP vom 13. Mai 2024 | 213 KB | |
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) | 126 KB | |
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) | 122 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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VN (Kita) zum Landesprogramm | 225 KB | |
VN (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen - zusätzliche Plätze) | 191 KB | |
VN (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen - Erhalt von Plätzen) | 188 KB | |
Detaillierte Kostenaufstellung in Anlehnung an DIN 276 (Muster) | 68 KB |
Investitionsprogramme des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung
Das Investitionsprogramm des Bundes zur „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU.
Hinweise:
Das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 ist geschlossen. Anträge zu diesem Programm werden nicht mehr entgegengenommen.