Landwirt lässt Weizenkörner durch die Finder rieseln.

Saatgutverkehrskontrolle

Grundsätzlich darf nur anerkanntes (zertifiziertes) Saatgut gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden.

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wird der Saatgutverkehr auf der Handelsstufe überwacht, und die Saat- und Pflanzgutqualität sowie Verpackung, Kennzeichnung, Verschließung und die damit im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen im Hinblick auf die vom Gesetzgeber festgelegten Anforderungen überprüft.

Die Saatgutverkehrskontrolle dient damit in erster Linie dem Schutz des Saatgutverwenders bzw. -verbrauchers und fördert damit gleichzeitig seriös wirtschaftende Saatgutproduzenten und -anbieter.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 33

Dr. Andreas Maier
0721 926-5172
andreas.maier@rpk.bwl.de


In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Saatgutverkehrskontrolle in Baden-Württemberg zuständig.

Es veranlasst die Probenahme von im baden-württembergischen Handel befindlichen Saatgut, welches dann im Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg auf Einhaltung der gesetzlichen Normen überprüft wird. Darüber hinaus können dort Saatgutproben zur Qualitätskontrolle im Rahmen des Saatguthandels sowie der -produktion und -aufbereitung untersucht werden.