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Landwirtschaft und FischereiWeinbau

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Regierungspräsidium Freiburg

Yannick Hauenstein
0761 208-1304
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Regierungspräsidium Karlsruhe

Christine Seiter
0721 926 2756
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Regierungspräsidium Stuttgart

Baden-Württemberg ist das Bundesland mit der zweitgrößten Rebfläche in Deutschland. Derzeit werden ca. 25.800 Hektar von Winzerinnen und Winzern bzw. Weingärtnerinnen und Weingärtnern bewirtschaftet.  Die Regierungspräsidien nehmen in der Förderung, Beratung, Verwaltung und Kontrolle dieser Rebflächen vielfältige Aufgaben wahr. 

Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehören neben der Betreuung von Förderverfahren auf EU- und Landesebene, wie beispielsweise das Struktur- und Qualitätsprogramm im Weinbau (SQW) und die Steillagenförderung/Einschienenzahnradbahn, auch die Anerkennung von Rebenpflanzgut und die Überwachung der Anbauregelungen im Rahmen der Neu- und Wiederbepflanzung. In der von den Regierungspräsidien geführten Weinbergsrolle sind alle eingetragenen Weinbergslagen geografisch abgegrenzt. Bei vielen Förderverfahren übernehmen die Regierungspräsidien zudem die Koordination und Fachaufsicht.



Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen:

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese nicht im Anbaugebiet Baden / nicht in der g. U. Baden* liegen.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese im Anbaugebiet Baden / in der g. U. Baden* liegen.
* g. U. = geschützte Ursprungsbzeichnung

Service und Downloads

Der folgende Antrag ist online ausfüllbar. Beim Ausdrucken sind auch Einzelseiten möglich. Den Antrag bitte unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium zurückschicken:

Antrag auf Übertragung oder Verlängerung einer Pflanzgenehmigung (ehemals Antrag auf Wiederbepflanzung) (pdf)

Übersicht Wiederbepflanzungsverfahren Zeitablauf (pdf)

Für die Beantragung von Neuanpflanzungen verweisen wir auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE):

Pflanzrechte Wein: Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen

Die Anerkennungsstellen für Rebenpflanzgut haben ihren Sitz bei den Regierungspräsidien. Sie sind zuständig für die Durchführung der Rebenpflanzgut-Verordnung, für die Registrierung von Rebenpflanzgut erzeugenden Betrieben und für die Erteilung von Pflanzenpässen an diese Betriebe.

Die Vorschriften garantieren eine hohe Leistungsfähigkeit der Reben, eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Winzerbetriebe. Sie beinhalten die Feldbesichtigung der Vermehrungsanlagen und die Begehung der Rebschulen im Sommer und enden mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreiser, Unterlagen und Pfropfreben im Winter. 

Die Grundlagen finden sich in der Rebenpflanzgut-Verordnung:

Rebenpflanzgut-Verordnung

Die Förderung der Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen oder ähnliche Anlagen in Weinbau-Steillagen dient dazu, die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere durch Senkung der Produktionskosten in abgegrenzten Weinbau-Steillagen, zu verbessern und alte historische Kulturlandschaften zu pflegen und zu erhalten. 

Den Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen in Weinbau-Steillagen sowie die relevante Verwaltungsvorschrift finden Sie hier:

Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses zur Erstellung von Einschienenzahnradbahnen oder ähnlichen Anlagen in Weinbausteillagen

Landesrecht BW: Verwaltungsvorschrift Steillagenweinbau