Zwei Kolleginnen arbeiten am Schreibtisch am Laptop und an Unterlagen, wie z.B. einer Statistik

Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung​​

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

Andrea Richter

Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, Überwachung der Ausbildung, Ausbildungsberatung

76247 Karlsruhe
0721 926-6237
0721 93340212
a​ndrea.richter@rpk.bwl.de


Christiane Keßler

Zulassung zu den Abschlussprüfungen

76247 Karlsruhe
0721 926-2137
0721 93340212
christiane.kessler@rpk.bwl.de


Kim Nguyen

Organisation der Prüfungen
Zulassungen zu Wiederholungs- und Externenprüfungen

76247 Karlsruhe
0721 926-3460
0721 93340212
Kim.Nguyen@rpk.bwl.de


Inken Beißmann

Zuständigkeitsbereich Landratsämter
Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, Überwachung der Ausbildung, Ausbildungsberatung

76247 Karlsruhe
0721 926-3215
inken.beissmann@rpk.bwl.de

Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eingesetzt.
Zu ihren Aufgabenbereichen gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation.

Sie sind Ansprechpartner für Organisationen und ratsuchende Bürger. Sie arbeiten u. a. in Bürgerbüros, bei Sozial- und Jugendämtern und im Kultur- und Ausländerbereich.

Aufgabenbereiche sind z. B.:

  • Erledigung von dienstleistungsorientierten Verwaltungsaufgaben
  • Bearbeitung von Vorgängen unter Einsatz von EDV
  • Beschaffung und Bewirtschaftung von Material
  • Kooperation mit internen und externen Stellen
  • Beratung von Bürgern
  • Erledigung kaufmännischer Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • Bearbeitung von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten
  • Erlassen von Verwaltungsakten und Bearbeitung von Widersprüchen.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Bewerbungen sind unmittelbar an die Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts zu richten.

Beachte: Das Regierungspräsidium ist zwar nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r), bildet aber selbst in diesem Beruf nicht aus.

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (pdf, 318 KB)
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als Externer (pdf, 268 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach VfA-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)

Abschlussprüfung Winter 2023/2024

Antrag auf Zulassung bis: 01.07.2023
Schriftliche Prüfung: 06. und 08.12.2023

Ausschreibung (pdf, 95 KB)

Abschlussprüfung Sommer 2024

Antrag auf Zulassung bis: 30.10.2022
Schriftliche Prüfung: 06. und 08. Mai 2024

Ausschreibung (pdf, 302 KB)

Zwischenprüfung Sommer 2024

Schriftliche Prüfung: 07. Und 08.05.2024

Ausschreibung (pdf, 289 KB)

Weitere Informationen