physiotherapeutin bei der Arbeit

Physiotherapeutin / Physiotherapeut

Ausbildungsziel

​Die Ausbildung soll dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen.

Ausbildungsschwerpunkte sind die Bereiche Anatomie, Physiologie, spezielle Krankheitslehre, krankengymnastische Behandlungstechniken und deren Anwendungen in den verschiedenen Fachgebieten (z. B. Chirurgie, Orthopädie, Neurologie, Innere Medizin).Der Beruf wird hauptsächlich in Einrichtungen, die der Prävention, Behandlung und Rehabilitation dienen, ausgeübt. Darüber hinaus ist eine freiberufliche Tätigkeit in einer physiotherapeutischen Praxis möglich.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
    oder
    eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer
  2. Vollendung des 17. Lebensjahres
  3. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

​Ausbildungsverlauf

Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 2.900 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 1.600 Stunden und endet mit der staatlichen Prüfung.

​Ausbildungskosten

Ob und welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.

​Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.