Sonderprogramm Schienenfahrzeugförderung
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg gewährt kommunalen Aufgabenträgern Zuwendungen zum Abbau der durch die erforderliche Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personannahverkehrs entstehenden impliziten Verschuldung. Das Ministerium für Verkehr hat dafür ein Sonderprogramm über die Förderung von Schienenfahrzeugen (RL SFF) erarbeitet. Die Regierungspräsidien sind zuständige Bewilligungsstellen.
Neuaufnahmen in dieses Förderprogramm sind nicht mehr möglich.
Weitere Informationen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Michael Wörz
0711 904-14612
michael.woerz@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Christina Berger
0721 926-3262
christina.Berger@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Ursula Jäger
0761 208-4846
ursula.jaeger@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Antragsformulare und Richtlinien
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Richtlinie des Ministeriums für Verkehr über die Förderung von Schienenfahrzeugen (Richtlinie Schienenfahrzeugförderung - RL SFF) | 42 KB | |
Förderantrag nach Ziffer 7.4 | 66 KB | |
Mittelanforderung Schienenfahrzeugförderung | 54 KB | |
Verwendungsnachweis | 59 KB |