Lehrereinstellung
Termine und Ansprechpartner im Schuljahreslauf
FAQ Lehrereinstellung - häufig gestellte Fragen
Informationen finden Sie im Internet unter Lehrereinstellung in Baden-Württemberg.
Sie können sich im Workflow selbst informieren, lesen Sie zuvor aufmerksam die „Kurzanleitung für eine erfolgreiche Bewerbung".
Bei der Online-Bewerbung auf eine ausgewählte Stelle ist immer auch ein Häkchen zu setzen bei „Aufnahme in die persönliche Merkliste“, damit werden Ihre Daten in die Bewerberübersicht der Schule eingespielt und die Schule muss diese Daten nicht selbst erfassen.
Informieren Sie sich unter Versetzung Online und halten Sie Ihre Daten bereit.
Ihre Einstellungschancen hängen in erster Linie vom Bedarf an Ihren Fächern, Ihren Noten und Ihrer räumlichen Flexibilität ab. Sozialpunkte (Familienstand, Kinderzahl, Vereinszugehörigkeit) spielen bei der Einstellung als Lehrer/-in keine Rolle. Sollten Sie nach dem Vorbereitungsdienst schon einige Jahre befristet z. B. als Vertretungslehrkraft gearbeitet haben, können Sie sich auch über das Verfahren Zusatzqualifikation um eine Einstellung bewerben.
Wenn es sich bei Ihrer Stelle um eine Stelle handelt, die Ihre Schule ausgeschrieben hatte (schulbezogene Ausschreibung), beträgt die Verweildauer 3 Jahre. Bei einer Stelle, die Sie über das Listenverfahren erhalten haben, beträgt die Verweildauer ebenfalls 3 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen können wir eine Versetzung nur dann ermöglichen, wenn an Ihrer Schule ein entsprechender Ersatz möglich ist und an Ihrem Wunschort ein entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Der Bedarf an Technischen Lehrkräften ist in den letzten Jahren sehr stark zurückgegangen. Sollten Sie in den Ausschreibungszeiträumen keine oder nur wenige Stellenausschreibungen finden, so könnte es darin liegen, dass es keinen Bedarf oder nur einen sehr vereinzelten Bedarf an den Schulen gibt. Sie sollten bei Ihrer Stellensuche auch die Internetseiten der für Sie interessanten Schulen einbeziehen. Auch dort werden vereinzelt Stellen ausgeschrieben.
Bei Ihrer Bewerbung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) können Sie ein Wunschseminar und auch Wunschschulen angeben. Zunächst legt eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums fest, welches Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Sie besuchen werden. Anschließend wird eine Ausbildungsschule im Einzugsbereich des Seminars für Sie ausgewählt. Wir berücksichtigen dabei nach Möglichkeit Ihre Wünsche.
Befristete Stellen schreiben wir zum Teil aus. Bitte schauen Sie regelmäßig unter befristete Stellen nach, ob es eine für Sie passende befristete Stelle gibt und bewerben Sie sich direkt bei der ausschreibenden Schule. Darüber hinaus müssen Sie sich im Vertretungspool Online (VPO) für eine Vertretungsstelle bewerben.
Nur in Mangelfächern, d. h. in Fächern, für die nicht ausreichend Lehramtsbewerberinnen und –bewerber zur Verfügung stehen, können Sie als so genannte/r "Seiteneinsteiger/in" oder als „Direkteinsteiger/in“ in den baden-württembergischen Schuldienst kommen. Seiteneinstieg bedeutet, dass Sie den 18-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an einer beruflichen Schule absolvieren und eine zweite Staatsprüfung ablegen. Voraussetzung ist u.a. ein Universitätsabschluss (Diplom, Master oder Staatsprüfung) oder ein akkreditierter Master-Abschluss einer Hochschule. Eine weitere Möglichkeit stellt der Direkteinstieg dar. Hier müssen Sie sich erfolgreich auf eine von einer Schule für den Direkteinstieg ausgeschriebene Stelle bewerben. Erst dann prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen für den Direkteinstieg erfüllen. Eine Vorabprüfung ist nicht möglich.Weitere Informationen zum Seiten- und Direkteinstieg, u.a. eine aktuelle Liste der für den Seiten- und/oder Direkteinstieg geöffneten Fachrichtungen, finden Sie unter www.lehrereinstellung-bw.de.
Personalausgabenbudgetierung (PAB) an Schulen
Mit der im Jahr 2010 eingeführten Personalausgabenbudgetierung (PAB) an Schulen steht den Schulleitungen ein flexibles Instrumentarium zur Erfüllung schulischer Aufgaben zur Verfügung.
Die Schulen können für einen Teil der zugewiesenen Lehrerwochenstunden zwischen der Zuweisung von Lehrerwochenstunden oder der Zuweisung von Haushaltsmitteln wählen, indem im entsprechenden Umfang Lehrerstellen gesperrt werden (Mittel statt Stellen). Somit eröffnet die PAB den Schulen gestalterische Spielräume, zum Beispiel wenn nicht alle Stellen der Schule besetzt werden können oder wenn mit der Umsetzung bestimmter Aufgaben Externe beauftragt werden sollen. Die Schulen werden bei der Umsetzung durch das Regierungspräsidium beraten und unterstützt. Die Verträge werden durch die Regierungspräsidien abgeschlossen.
Geregelt ist die PAB in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Personalausgabenbudgetierung (VwV-PAB) vom 29. Oktober 2010 in der aktualisierten Fassung vom 26. Mai 2020.
Auf der Homepage des Kultusministeriums sind zahlreiche Dokumente zur Information und Unterstützung der Schulleitungen eingestellt, u. a. die Handreichung PAB mit allgemeinen Informationen und dem Anhang Verträge, in dem wichtige Hinweise enthalten sind, was bei Vertragsabschlüssen zu beachten ist.