Akademische Heilberufe - Im Inland erworbene Berufsqualifikation

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart

Medizinstudium – Inländische Ausbildung
Ausbildung und Approbation zur Ärztin / zum Arzt
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Zahnmedizinstudium – Inländische Ausbildung
Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Pharmaziestudium – Inländische Ausbildung
Ausbildung und Approbation zur Apothekerin / zum Apotheker
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Psychologische Psychotherapie – Inländische Ausbildung
Ausbildung und Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Lebensmittelchemie – Inländische Ausbildung
Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin/zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
Für die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in sind die jeweiligen Bundesländer zuständig.