Förderung qualifizierter Fachkonzepte
Beschreibung
Durch die vorliegende Förderung unterstützt das Land Kommunen in der Erstellung von Konzeptionen, die sich mit der Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen. Eine Fachkonzeption nimmt dabei die gesamte Infrastruktur einer Kommune in den Blick. Damit sind sie häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung der ausgearbeiteten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Förderfähig sind Konzeptionen aus folgenden Infrastrukturbereichen
- Klimamobilitätsplan
- Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz
- Radverkehr
- Fußverkehr
- Multimodale Knoten
- Ladeinfrastruktur
- Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten
- Bicycle Policy Audit (BYPAUD)
- Modal-Split-Erhebung
- Schulwegpläne (vorzugsweise auf Landkreisebene)
- Fußgängerquerung
- Bike+Ride
- Parkraum
- Intermodale Verkehrsmodelle für eine klimaschutzorientierte Verkehrsentwicklungsplanung
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse. Für die Förderung von Bike+Ride-Konzepten sind auch Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
Niklas Michel
0711 904-14524
niklas.michel@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
Christina Berger
0721 926-3262
christina.berger@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
Benedikt Edeler
0761 208-4451
benedikt.edeler@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 45
Stephanie Göhner
07071 757-3609
stephanie.goehner@rpt.bwl.de
Weitere Informationen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag für die Förderung qualifizierter Fachkonzepte (2022) | 1 MB | |
Grundsätze zur Förderung qualifizierter Fachkonzepte | 641 KB |