Geprüfte Fachagrarwartin / Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zuständige Stelle für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachagrarwirt / Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege“ für das Land Baden-Württemberg. Für alle Belange und Fragen zur Berufsausbildung steht Ihnen das Regierungspräsidium Karlsruhe zur Verfügung.

Es ist zuständig für Prüfungsbewerber, die in Baden-Württemberg an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. selbständig sind oder dort wohnhaft sind.

Seit 01.01.2021 gilt die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professionel Baumpflege“ (Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung – FABaumPflPrV) vom 02.12.2012.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 31

Anja Hellmann
0721 926-2782
anja.hellmann@rpk.bwl.de oder abteilung3@rpk.bwl.de

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c BBiG erfüllt und Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/in, Gärtner/in, Landwirt/in oder
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Teilen von diesen abgeleistet worden sein, die überwiegend Arbeiten in der Baumpflege durchführen.

Zugelassen werden kann auch, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Die Entscheidung über eine solche Zulassung trifft der Prüfungsausschuss.

Anmeldung zur Prüfung und Gliederung der Prüfung und Prüfungsinhalte

Anmeldeschluss ist der 30. November des der Prüfung vorausgehenden Jahres.

Die Prüfung umfasst die folgenden Teile und Prüfungsbestandteile:

Teil 1 – Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen

  1. Arbeitsprojekt – Bearbeitungszeit 6 Monate, Prüfungsgespräch 60 Minuten
  2. Arbeitsprobe – Baumschadensdiagnose mit Prüfungsgespräch 60 Minuten
  3. Schriftliche Prüfung – Bearbeitungszeit 180 Minuten

Teil 2 – Betriebs- und Unternehmensführung

  1. Fallstudie – Bearbeitungszeit 2 Tage, Prüfungsgespräch 45 Minuten
  2. Schriftliche Prüfung – Bearbeitungszeit 180 Minuten

Teil 3 – Mitarbeiterführung und Personalmanagement

  1. Fallstudie – Bearbeitungszeit 180 Minuten, Prüfungsgespräch 30 Minuten
  2. Schriftliche Prüfung – Bearbeitungszeit 150 Minuten

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenverordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (GebVO-MLR) vom 11.12.2018.

Anmelde- und Prüfungsgebühren (pdf, 190 KB)

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Vorbereitung erfolgt durch den Besuch eines knapp einjährigen Vorbereitungskurses an der Fachschule für Gartenbau in Heidelberg.