Landwirt und Mitarbeiter besprechen sich auf dem Feld

Berufe in der Landwirtschaft

Im Bereich der Aus- und Fortbildung in den landwirtschaftlichen Berufen haben die Regierungspräsidien folgende Aufgaben:

  • Beratung, Lenkung und Überwachung der Ausbildung in den landwirtschaftlichen Berufen (da von den Regierungspräsidien gesprochen wird und jedes RP eine andere Vor-Ort-Zuständigkeit hat) (Ausbildungsverträge, Ausbildungsstätten und Ausbildereignung, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Berufsschulen, Einstiegsqualifizierung, Bestätigung Ausbildungszeiten, Ausbildereignungsprüfung, Gleichstellung und Zweitschriften von Zeugnissen). (RPK)
  • Organisation und Durchführung der Meisterprüfung (Zulassungsverfahren, Vorbereitungslehrgänge, Prüfungen).
  • Ausbildung und Prüfung des gehobenen landwirtschaftstechnischen Verwaltungsdienstes (Inspektorenausbildung) – zuständig sind hier die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe.
  • Ausbildung und Prüfung von landwirtschaftstechnischen Lehrer/innen und Berater/innen bei den unteren Landwirtschaftsbehörden– zuständig sind hier die Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe.
  • Ausbildung und Prüfung des höheren landwirtschaftlichen Dienstes (Referendare). (Auswahlverfahren durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Überwachung der Ausbildung und Prüfungswesen). Umsetzung durch die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen.

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