Gartenbaufachwerker / Gartenbaufachwerkerin

Gäertnerin im Gewächshaus mit Weihnachtssternen, die einen Weihnachtsstern in der Hand hält

Grundlage für die Berufsausbildung zur Gartenbaufachwerkerin / zum Gartenbaufachwerker ist die Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Ausbildung zur Fachwerkerin und zum Fachwerker im Gartenbau (Gartenbaufachwerkerverordnung – GBFWVO) vom 1. Februar 2022.
Diese Ausbildung kommt in Frage für Behinderte im Sinne des § 64 des Berufsbildungsgesetzes, die nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können.

Ein solche Behinderung wird unterstellt, wenn

  • ​der Auszubildende eine Sonderschule besucht hat,
  • die Sonderschule und die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit die Eignung für eine Vollausbildung verneint haben.​

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Gartenbaufachwerkerin / zum Gartenbaufachwerker dauert 3 Jahre und findet in speziell dafür geeigneten Einrichtungen statt, die z. T. auch eine eigene Berufsschule haben.

Eine andere Möglichkeit ist, die Ausbildung in einem auch für die Ausbildung von Fachwerkern anerkannten Ausbildungsbetrieb zusammen mit der zuständigen Berufsschule (für den Raum Karlsruhe die Carl-Hofer-Schule, für den Raum Heidelberg die Johannes-Gutenberg-Schule) zu absolvieren.​

Abmeldung eines Berufsausbildungsverhältnisses​