Freiwillige Ausreise
Im Rahmen der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern hat die freiwillige Ausreise Vorrang vor einer Abschiebung. Zur Vermeidung eine Abschiebung weisen die Ausländerbehörden daher vorab auf die Möglichkeit einer geförderten freiwilligen Ausreise zu hin.
Die freiwillige Ausreise kommt auch für Migrantinnen und Migranten in Betracht, die nicht vollziehbar ausreispflichtig sind, aber in ihr Heimatland zurückkehren möchten.
Nach der Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung gewährt das Land Baden-Württemberg zudem Zuwendungen für Projekte in Baden-Württemberg, die der Förderung der freiwilligen Rückkehr von Migranten in ihre Herkunftsländer dienen.
Die Landesförderung kann auch in Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. Europäischer Rückkehrfonds) in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Denise Huber
0721 926-7051
denise.huber@rpk.bwl.de
Rückkehrberatungsstellen in Baden-Württemberg
Sie sind an einer Rückkehr in Ihr Herkunftsland oder einen anderen aufnahmebereiten Drittstaat interessiert? Dann können Sie sich bei Fragen jederzeit an die für Sie zuständige Rückkehrberatungsstelle wenden. Sie erhalten dort Informationen zur aktuellen Situation im Zielland sowie zu möglichen Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen. Über REAG/GARP, ERRIN und andere Programme sind je nach Land z.B. die folgenden Hilfen möglich:
- Unterstützung der Organisation Ihrer Ausreise
- Beförderungskosten für die Reise an den Zielort
- Reisebeihilfe
- Starthilfe
- Kosten für medizinische Begleitung und Medikamente
- Sachleistungen für eine erfolgreiche Reintegration z. B. im Rahmen der Existenzgründung
- Abklärung von spezifischen Fragen im Heimatland zur Wohnsituation, dem Arbeitsmarkt, medizinischer Versorgung etc.
Darüber hinaus werden Sie bei der Organisation Ihrer Ausreise unterstützt. Sofern Sie eine Rückkehrberatung in Anspruch nehmen, hat dies keinen Einfluss auf den Ausgang Ihres Asylverfahrens. Die Rückkehrberatung ist immer ergebnisoffen.
Wenn sich in Ihrem Stadt-/ Landkreis keine Rückkehrberatungsstelle befindet, können Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.
Klicken Sie in den jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis und Sie erhalten eine Übersicht über die in Ihrem Regierungsbezirk befindlichen Rückkehrberatungsstellen.
Förderung einer freiwilligen Ausreise
Das Land Baden-Württemberg fördert eine dauerhafte freiwillige Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea. Förderfähig sind Personen, die in den Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg fallen und nicht selbst über die notwendigen Mittel verfügen. Gefördert wird analog des REAG/GARP Programmes die Kosten für Reise- und Transport, die Auszahlung einer Reisebeihilfe und Starthilfe sowie darüber hinaus die Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten, Dolmetscher und Gebühren für Zahlungsdienstleistungen.
Eine dauerhafte freiwillige Ausreise nach Afghanistan kann ebenfalls gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass hier die Förderung auf die Reiskosten beschränkt ist.
Vor der Inanspruchnahme von Förderleistungen muss die ausreisewillige Person einen Antrag über eine antragübermittelnde Stelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen, das den Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen bewilligt. Das Regierungspräsidium erstattet der antragsübermittelnden Stelle auf Nachweis (Formular Verwendungsnachweis, Belege) die verauslagten Aufwendungen gemäß Bewilligung in voller Höhe. Ein Refinanzierungsantrag beim BAMF durch die antragsübermittelnde Stelle ist nicht erforderlich. Alle notwendigen Formulare können unter der u.g. E-Mail-Adresse angefordert werden.
Kontakt
Leonita Kastrati
0721 926-8651
Refinanzierung-Ausreise@rpk.bwl.de