Holzwürfel bilden einen Weg mit Lücke, eine skizzierte Person überquert ein gezeichnetes Verbindungsstück zwischen den beiden Wegseiten.

Freiwillige Ausreise

Migrantinnen und Migranten, die sich für eine Ausreise in ihr Heimatland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat interessieren, können sich zur Beratung und Organisation an eine Rückkehrberatungsstelle wenden. Ob Fördermittel für die Ausreise zur Verfügung stehen, kann dort ebenfalls besprochen werden.

Die Rückkehrberatung steht Migrantinnen und Migranten unabhängig vom Aufenthaltsstatus zur Verfügung und ist immer ergebnisoffen. Der Besuch bei einer Rückkehrberatungsstelle hat keine Auswirkungen auf das asylrechtliche Verfahren.

Die Rückkehrberatungsstellen in Baden-Württemberg sind Teil von Behörden (z.B. Landratsämtern) oder nichtstaatlichen Organisationen (z. B. Diakonisches Werk, Caritas oder Deutsches Rotes Kreuz).

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 87

Stephan Padberg
0721 926-7051
foerderungausreise@rpk.bwl.dede

Sie sind an einer Rückkehr in Ihr Herkunftsland oder einen anderen aufnahmebereiten Drittstaat interessiert? Sie möchten sich zum Thema informieren und alle Optionen prüfen? Welche Rückkehrberatungsstelle für Sie zuständig ist, sehen Sie unter „So finden Sie die richtige Rückkehrberatungsstelle“.

Sie erhalten dort individuelle Informationen z. B. zur aktuellen Situation im Zielland sowie zu möglichen Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen. Über die Förderprogramme REAG/GARP, JRS und andere Programme sind je nach Land und Fördervoraussetzungen die folgenden Hilfen möglich:

  • Unterstützung der Organisation Ihrer Ausreise (z.B. Flugbuchung, Beratung bei der Beschaffung von Reisedokumenten)
  • Finanzielle Unterstützung (Reisekosten, Reisebeihilfe, Starthilfe, medizinisch bedingte Zusatzkosten)
  • Sachleistungen für eine erfolgreiche Reintegration z. B. im Rahmen der Existenzgründung oder für Wohnbedarf
  • Abklärung von spezifischen Fragen im Heimatland zur Wohnsituation, dem Arbeitsmarkt, medizinischer Versorgung etc.
  • psychosoziale Unterstützung nach der Rückkehr
  • Beratung zu Arbeitsmöglichkeiten und Hilfestellung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nach der Rückkehr durch Service Provider vor Ort

Bei vielen Rückkehrberatungsstellen ist auch eine anonyme Beratung möglich. Für zahlreiche Herkunftsländer steht auf dem Informationsportal zur freiwilliger Rückkehr und Reintegration eine virtuelle Beratung in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Zur besseren Vorbereitung der freiwilligen Rückkehr und der rechtzeitigen Beantragung von möglichen Fördermitteln, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Rückkehrberatungsstelle auf.

Die Rückkehrberatungsstellen informieren Sie gerne darüber, welche Schritte für Ihre Ausreise notwendig sind und wie lange die Organisation voraussichtlich dauern wird. Auch eine Beratung ohne konkrete Ausreisepläne ist möglich.

Freiwillige Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan werden über ein gesondertes Förderprogramm „Refinanzierung von freiwilligen Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan“ gefördert.

Welche Rückkehrberatungsstelle sich in Ihrer Nähe befindet, sehen Sie auf dem Informationsportal zur freiwilliger Rückkehr und Reintegrationnach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes.

Falls Sie nicht genau wissen, welche Rückkehrberatungsstelle für Sie zuständig ist, können Sie uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren:

Leonita Kastrati
0721 926-8651
leonita.kastrati@rpk.bwl.de

Nach der Verwaltungsvorschrift Rückkehrförderung (pdf) gewährt das Land Baden-Württemberg Zuwendungen für Projekte in Baden-Württemberg, die der Förderung der freiwilligen Rückkehr von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten dienen. So kann beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb einer Rückkehrberatungsstelle bei einer Organisation mitfinanziert werden.

Die Landesförderung kann auch in Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. AMIF, dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union) in Anspruch genommen werden.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Rückkehrberatungsprojekte

Das Praxisnetzwerk Rückkehrberatung verfolgt das Ziel einer länderübergreifenden Vernetzung und des Erfahrungsaustausches zwischen den Rückkehrberatungsstellen. Durch die Einbindung von Akteuren wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der International Organization for Migration oder dem Bundesministerium des Innern und für Heimat erfolgt ein unmittelbarer Informationsaustausch zwischen lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

Baden-Württemberg wird im Praxisnetzwerk von folgenden Personen vertreten:

Hr. Akomolafe, AGDW e.V.
0711 60 144-495
julian.akomolafe@agdw.de   

Hr. Hirschmann, Landratsamt Heilbronn
07131 994-7034
Jochen.Hirschmann@landratsamt-heilbronn.de

Hr. Messner, Landratsamt Konstanz
07531 800-1135
michael.messner@lrakn.de

Bei Themenvorschlägen für dieses Gremium können sich die Rückkehrberatenden aus BW gerne an ihre o.g. Vertreter wenden.

Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen

  • Regelmäßige Einführungsveranstaltung (Onboarding) für neue Rückkehrberatende in BW
  • Themenspezifische Informationsveranstaltungen (z.B. Weiterwanderung, Passbeschaffung) nach Bedarf
  • Jährliches Vernetzungstreffen aller Rückkehrberatungsstellen in BW

Weitere Informationen erhalten Sie jeweils per E-Mail.

Weitere Informationsveranstaltungen auf Anfrage

Für Kommunen, Landratsämter, Migrationsberatungsstellen, EhrenamtskoordinatorInnen und HelferInnenkreisen, etc. bieten wir gerne individuelle Informationsveranstaltungen zu aktuellen Programmen zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration (auch digital) an.

Kontakt bei Rückfragen zu den Veranstaltungen

Informationsverteiler des Landes BW zu aktuellen Themen der freiwilligen Ausreise

Bei Interesse an der Aufnahme in den Informationsverteiler senden Sie bitte eine E-Mail an:
FoerderungAusreise@rpk.bwl.de.