Interkommunale Kooperation

Steinlach bei Dußlingen

Umsetzungsstand

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Interkommunale Kooperation

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Symbolbild Ökokonto

Förderung

Förderung

Steinlach bei Dußlingen

Umsetzungsstand

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Interkommunale Kooperation

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Symbolbild Ökokonto

Förderung

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Foto von renaturiertem Gewässer umrandet durch gezeichnetem Bereich mit menschlichen Figuren

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- und Weitere Informationen

Fließgewässer machen bekanntlich nicht vor Gemeindegrenzen halt. Deshalb kann eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung von Fließgewässern zweckdienlich sein, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam zu erreichen. Durch die Zusammenarbeit von Kommunen ist eine Nutzung von sich ergebenden Synergieeffekten sowie eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der im Zusammenschluss tätigen Kommunen möglich. Diese Effekte kommen schlussendlich nicht nur den beteiligten Kommunen, sondern auch dem Fließgewässer zu Gute.

Die Rechtslage in Baden-Württemberg ist unter anderem im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) festgehalten. Gemäß §1 GKZ können Gemeinden und Landkreise Zweckverbände und gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten zur kommunalen Zusammenarbeit bilden sowie öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen, um bestimmte Aufgaben für alle oder einzelne gemeinsam zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben kann u. a. auch die Revitalisierung von Fließgewässern gezählt werden.

In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Beispiele für Kommunen, die sich im Sinne des GKZ zu einem Zweckverband zusammengeschlossen haben. Die Zweckverbände unterscheiden sich hinsichtlich ihres thematischen Schwerpunkts und sind z. B. als Abwasserverband oder als Zweckverband Hochwasserschutz organisiert. Einige dieser interkommunalen Kooperationen haben u.a. auch Aspekte der Gewässerrevitalisierung in die Verbandssatzung aufgenommen.

Dadurch können Synergien z. B. zum Hochwasserschutz geschaffen werden, indem bei Hochwasserschutzmaßnahmen gleichzeitig gewässerökologische Gesichtspunkte berücksichtigt und gemeinsam geplant werden. Daneben kann ein Verband auf freiwilliger Grundlage Maßnahmen der Gewässerökologie, der Naherholung, Umweltbildung und der Landschaftspflege vorantreiben. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gewässerentwicklungsplans durch den Zweckverband.