Musikförderung (MWK)
Im Rahmen der Musikförderung werden von den Regierungspräsidien Projektförderungen für Konzerte sowohl von professionellen Musikerinnen und Musikern als auch für den Bereich der außerverbandlichen Amateurmusik erteilt.
Für den Bereich der Profimusik erfolgt die Förderung auf Grundlage von §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung, für den Bereich der Amateurmusik gilt die Förderrichtlinie für die Amateurmusik in Baden-Württemberg des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Henrik Traichel
0711 904-12307
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23
Doris Meergraf
0721 926-2326
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Regierungspräsidium Freiburg
Florian Claus
0761 208 - 4604
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Regierungspräsidium Tübingen
Jürgen Bein
07071 757-3538
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Zielsetzung
Förderung und Pflege des breiten Spektrums der Interpretation von klassischer und zeitgenössischer Musik in Land und Region.
Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Bürger, Kantoreien und Kommunen