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Musikförderung (MWK)

Im Rahmen der Musikförderung werden von den Regierungspräsidien Projektförderungen für Konzerte sowohl von professionellen Musikerinnen und Musikern als auch für den Bereich der außerverbandlichen Amateurmusik erteilt. 

Für den Bereich der Profimusik erfolgt die Förderung auf Grundlage von §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung, für den Bereich der Amateurmusik gilt die Förderrichtlinie für die Amateurmusik in Baden-Württemberg des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23

Henrik Traichel
0711 904-12307
E-Mail senden

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23

Doris Meergraf
0721 926-2326
E-Mail senden

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23

Florian Claus
0761 208 - 4604
E-Mail senden

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23

Jürgen Bein
07071 757-3538
E-Mail senden

Zielsetzung

Förderung und Pflege des breiten Spektrums der Interpretation von klassischer und zeitgenössischer Musik in Land und Region.

Wer kann einen Antrag stellen?

Vereine, Bürger, Kantoreien und Kommunen