Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Das aktuelle Förderprogramm für die kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 2025 bis 2029 umfasst mehr als 1.000 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über einer Milliarde Euro. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür insgesamt über 400 Millionen Euro bereit. Damit handelt es sich um das bisher größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in Baden-Württemberg.
Das Gesamtförderprogramm setzt sich aus neu angemeldeten Vorhaben für das Jahr 2025 sowie laufende Maßnahmen aus den Vorjahren zusammen. Seit der letzten Programmveröffentlichung im Jahr 2024 wurden 258 neue Maßnahmen mit einer Gesamtinvestition von rund 165 Millionen Euro hinzugefügt.
Programm für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2025-2029:
Regierungspräsidium Freiburg (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Regierungspräsidium Stuttgart (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Regierungspräsidium Tübingen (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
Thomas Imminger
0711 904-14504
abteilung4@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
Adriane Arens
0721 926-3262
abteilung4@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
Benedikt Edeler
0761 208-4451
abteilung4@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Schritt für Schritt zur Förderung
- Programmanmeldung: Die Kommunen können Projekte bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anmelden. Das Regierungspräsidium prüft die Vorhaben und leitet sie an das VM weiter, welches über die Aufnahme in das Programm entscheidet.
- Antrag auf Förderung: In Stufe 2 reichen Kommunen, deren Vorhaben in das Programm aufgenommen worden sind, ihre Anträge zur Projektförderung beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Über den Antrag auf Förderung entscheidet das Regierungspräsidium.
- Bewilligung: Auf Antrag und bei Vorliegen der verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Bewilligung des genehmigten Vorhabens durch das Regierungspräsidium.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können die Stufen 2 und 3 zeitgleich umgesetzt werden.
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen durch den Bau und Ausbau des kommunalen Rad- und Fußverkehrsnetzes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Regelablauf gemäß VwV-LGVFG

Weitere Informationen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land" | 258 KB | |
Anlage 1: Ziele-Indikatoren-System | 245 KB | |
Vorlage für Baustellenschild | png | 131 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Baustelleninfotafeln LGVFG RuF (.zip, 9,5 MB) | zip | 9 MB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Vorlage Bauausgabebuch | xlsx | 25 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 267 KB | |
Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 494 KB | |
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung | 326 KB |