Heilquellen

Schutzgebiet für die staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg

  • Landratsamt Böblingen
    Wasserwirtschaftsamt
    07031 663-0
  • Landratsamt Esslingen
    Wasserwirtschaftsamt
    0711 3902-0


  • Landeshauptstadt Stuttgart
    Amt für Umweltschutz
    0711 616-0
  • Landratsamt Rems-Murr-Kreis
    Wasserwirtschaftsamt
    07151 501-0
  • Landratsamt Ludwigsburg
    Wasserwirtschaftsamt
    07141 144-0


Das Mineralwasser-Quellsystem von Stuttgart (S-Bad Cannstatt und S-Berg) ist eines der bedeutendsten Mineralwasservorkommen in ganz Europa.

Das mineralisierte Grundwasser ist im Aufstiegs- und Quellgebiet hoch gespannt. Früher trat das Mineralwasser in natürlich aufsteigenden Quellen aus, heute wird es größtenteils durch artesische Bohrbrunnen erschlossen. Der Gesamtauslauf an mineralisiertem Grundwasser beträgt (zusammen mit Grundquellen im Neckar) wahrscheinlich über 500 l/s. Davon sind rd. 230 l/s gefasst und 145 l/s als Heilquellen staatlich anerkannt.

Der Wert und die Einzigartigkeit dieser Quellen wird durch ihre chemische Zusammensetzung und den Gehalt an gelösten Mineralien und Kohlenstoffdioxid (CO2) bestimmt. Die Fassungen von hochkonzentriertem und CO2-reichem Mineralwasser sind als „Heilquellen“ staatlich anerkannt, das übrige gefasste Wasser und ein Teil der Schüttung der Mombachquelle wird größtenteils als „Mineralwasser“ genutzt.

Die Einmaligkeit und die Unersetzlichkeit der Heilquellen sowie die überregionale Bedeutung des Mineralwasser-Quellsystems von Stuttgart-Bad Cannstatt und -Berg machen es erforderlich, sicherzustellen, dass die Heilquellen zur Wahrung ihrer Schüttung, ihrer Mineralisation und ihres Gehaltes an freiem CO2 nicht quantitativ beeinflusst und nicht durch den Eintrag von Schadstoffen in den Grundwasserzustrom verunreinigt werden. Hierfür wurde das Heilquellenschutzgebiet am 11. Juni 2002 festgesetzt.

Nähere Auskünfte erteilen die räumlich zuständigen unteren Wasserbehörden: