Förderung Denkmalpflege

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen. Entscheidung über die bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Förderanträge nach einem festgelegten Antragsverfahren, das insbesondere folgende Punkte umfasst: Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.

 

Zielsetzung:

Verteilung der Zuschussmittel zur Erhaltung und Pflege der Bau- und Kunstdenkmale gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Private Denkmaleigentümer, Städte, Gemeinden, Landkreise, Kirchengemeinden

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 83.1

    Prof. Dr. Michael Goer
    0711 904-45170
    michael.goer@rps.bwl.de

    Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage