Handwerkliche Milchverarbeitung zu Käse und Joghurt

Milch- und Molkereiwirtschaft

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit zuständig für...

  • den Vollzug der Milch-Güteverordnung, d. h.
    • die Fachaufsicht über den Milchprüfring Baden-Württemberg e. V.
    • die Überwachung der Gütebezahlung der Anlieferungsmilch
  • den Vollzug der Butter- und Käseverordnung
  • die Abwicklung des EU-Programms Obst | Gemüse | Milch
  • die Durchführung der amtlichen Qualitätsprüfungen für Markenbutter und Markenkäse und
  • die Genehmigung der Probennahmeanlagen in Milchsammelwagen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 34


Milchgüteverordnung (MilchGüV)

Die "Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch" vom 09.07.1980, zuletzt geändert am 17.12.2010 regelt die Gütemerkmale der Anlieferungsmilch, die Durchführung von Untersuchungen, die Einstufung der Anlieferungsmilch sowie die Berechnung des Auszahlungspreises. Diese Verordnung gilt bundesweit. Für den Vollzug der MilchGüV ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 34, zuständig.

Milch

Zuständigkeiten

Der Milchprüfring Baden-Württemberg e. V. ist als beliehener Unternehmer des Landes Baden-Württemberg die (einzige) zugelassene Untersuchungsstelle in Baden-Württemberg.
Die Tätigkeit des Milchprüfrings umfasst folgende Punkte:

  • Laboruntersuchungen nach der Milch-Güteverordnung
  • Überwachung der Probenahme bei den Milcherzeugern
  • Schulung der Probenehmer und Milchsammelwagen-Fahrer
  • Prüfung der Probenahmegeräte im Milchsammelwagen

Der Milchprüfring Baden-Württemberg e. V. nimmt als neutrale Prüforganisation staatliche Aufgaben wahr und unterliegt deshalb der Kontrolle durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Gütemerkmale

Zur Bestimmung der Gütemerkmale müssen Abnehmer jede Anlieferungsmilch auf Fettgehalt, Eiweißgehalt, bakteriologische Beschaffenheit, Gehalt an somatischen Zellen sowie Gefrierpunkt untersuchen lassen. Zur Feststellung der Gütemerkmale werden die Zahl der Milchproben und geeignete Untersuchungsmethoden in der MilchGüV festgelegt.

Qualitätsbezahlung

Bei der Anlieferungsmilch sind die Gütemerkmale Fettgehalt, Eiweißgehalt, bakteriologische Beschaffenheit, Gehalt an somatischen Zellen und Gefrierpunkt zu beachten und nach Gewicht zu bezahlen. Abweichungen des Fett- und Eiweißgehaltes der Anlieferungsmilch des einzelnen Milcherzeugers vom Monatsdurchschnitt der gesamten Anlieferungsmilch der Abnehmer sind durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.

Andere als die oben aufgeführten Gütemerkmale können durch angemessene Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden.


Prüfung der Milchsammelwagen

Im Rahmen seiner Aufgaben nimmt der Milchprüfring Baden-Württemberg e. V. Proben aus den Milchsammelwagen, prüft die Probenahmegeräte, schult Probenehmer und Milchsammelwagenfahrer und nimmt Laboruntersuchungen vor. Die Genehmigungen und regelmäßigen Kontrollen werden anhand der Untersuchungsergebnisse durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgestellt und überwacht.

Qualitätsprüfungen für Markenbutter und Markenkäse

Mit den amtlichen Qualitätsprüfungen für Butter und Käse wird die Berechtigung zur Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" und "Markenkäse" überprüft und verliehen. Qualität und Geschmack sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Markenbutter und Markenkäse.