Informationen zur Ersterstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne und Maßnahmenberichte bis 2015

Hochwasserrisikomanagementpläne wurden europaweit erstmalig bis zum 22. Dezember 2015 erstellt. Die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgte nach den Einzugsgebieten der Oberflächengewässer. Dazu wurden innerhalb der Flussgebietseinheiten von Rhein und Donau Bearbeitungsgebiete abgegrenzt. In Baden-Württemberg gibt es die fünf Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main im Rhein-Einzugsgebiet sowie das Bearbeitungsgebiet Donau.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstaufstellung der Hochwasserrisikomanagementplanung

Die Entwürfe der ersten Hochwasserrisikomanagementpläne und der zugehörigen Umweltberichte für die Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg wurden im Rahmen einer formellen Anhörung über sechs Monate vom 22. Dezember 2014 bis 22. Juni 2015 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und zudem im Internet veröffentlicht - zeitgleich zur formellen Anhörung zu den Entwürfen für die aktualisierten Bewirtschaftungspläne nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

In diesem Zeitraum hatten Öffentlichkeit und interessierte Stellen die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Dabei wurde auch der grenzüberschreitenden Beteiligung Rechnung getragen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wurden die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne und der Umweltberichte aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen überprüft. Die Ergebnisse wurden im weiteren Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

Dokumente zur Ersterstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne und Umweltberichte

Durch Auswahl im Menü können die fertiggestellten Hochwasserrisikomanagementpläne und Umweltberichte für die Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg aufgerufen werden.

Eine zusammenfassende Umwelterklärung aus dem 1. Zyklus der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie finden Sie unter Hochwasser Risikomanagement Baden-Württemberg.

Zudem wurden die Stellungnahmen zu den Entwürfen aus der Anhörungsphase und der weitere Umgang damit bei der Fertigstellung dokumentiert. Entscheidungsprozesse wurden somit auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zusammengestellt.

Maßnahmenbericht zu den Hochwasserrisikomanagementplänen − Ersterstellung von 2010 bis 2014

Grundlage für die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die Bearbeitungsgebiete waren Maßnahmenberichte, die im Zeitraum von 2010 bis 2014 auf regionaler Ebene erstellt wurden. Dazu wurden die Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg in so genannte Projektgebiete untergliedert. Deren Grenzen orientieren sich an den Teilbearbeitungsgebieten nach der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Hochwasserrisikomanagementplanung in den Projektgebieten erfolgte federführend durch die Regierungspräsidien unter Mitwirkung der unteren Verwaltungsbehörden, der beteiligten Städte und Gemeinden und weiteren Betroffenen. Die Arbeiten werden von sogenannten regionalen Arbeitsgruppen mit Vertretern aus unterschiedlichen Fachbereichen begleitet. Die beteiligten Städte und Gemeinden sind über die Hochwasserpartnerschaften intensiv in die Hochwasserrisikomanagementplanung eingebunden. Weitere interessierte Stellen und die Öffentlichkeit wurden aktiv einbezogen.

Die Ergebnisse der Hochwasserrisikomanagementplanung in den Projektgebieten wurden auf Grundlage einer landeseinheitlichen Methodik in den Maßnahmenberichten dokumentiert und veröffentlicht.