ein Ufer wird mit natürlichen Baustoffen gesichert

Fördergrundsätze „Kleine Wasserkraft“

Beschreibung

Auf der Grundlage der Fördergrundsätze „Kleine Wasserkraft – Neufassung 2017“ werden Folgende Maßnahmen gefördert:

  • Technische Modernisierung von im Betrieb befindlichen Anlagen einschließlich der Erfüllung der Anforderungen nach §§ 33 bis 35 WHG. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung >= 100 kW und < 1.000 kW.
  • Revitalisierungen von bestehenden, momentan nicht im Betrieb befindlichen Anlagen oder Querbauwerken einschließlich der Erfüllung der Anforderungen nach §§ 33 bis 35 WHG. Dies gilt ebenfalls für Anlagen mit einer Leistung >= 100 kW und < 1.000 kW.
  • Anlagen mit einer Leistung >= 100 kW und < 1.000 kW zur Erschließung ökologisch verträglicher Potenziale. Grundlage für die Potenzialermittlung sind die Landespotenzialstudien. Dabei sind die Anforderungen der §§ 33 bis 35 WHG einzuhalten.

Zielsetzung

Ziel ist es, die technische Modernisierung der kleinen Wasserkraft zu fördern und die vorhandenen Potenziale unter Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen effizient zu nutzen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken.

Zuwendungen können Unternehmen erhalten, wenn sie die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen:

  • Jahresumsatz geringer als 10 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 10 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro,
  • weniger als 50 bzw. 250 Beschäftigte,
  • Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 Prozent,
  • Zuwendungen innerhalb der letzten drei (Steuer-) Jahre unter 200.000 Euro.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 53.1
Peter Dresen
0711 904-15315
peter.dresen@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 52
Inge Köhler
0721 926-4143
inge.koehler@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 52
Birke Koerner
0761 208-4204
birke.koerner@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 52

Landkreise Alb-Donau-Kreis, Ravensburg, Sigmaringen, Reutlingen, Tübingen, Stadtkreis Ulm

Hans-Peter Auer
07071 757-3550
hans-peter.auer@rpt.bwl.de

Landkreise Biberach, Zollern-Alb-Kreis

Gunther Reichardt
07071 757-3540
gunther.reichardt@rpt.bwl.de

Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage

Weitere Informationen

Die Fördergrundsätze samt den notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter folgendem Link:

Fördergrundsätze kleine Wasserkraft