Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Außerhalb der Schule lernen

Es gibt im Schuljahr vielfältige außerunterrichtliche Veranstaltungen. Dazu gehören Wanderungen und Jahresausflüge wie auch Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte und Projekttage, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Schule verlassen. Vorrangig gilt, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen einer Genehmigung durch die Schulleitung bedürfen.

FAQs zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Zu den außerunterrichtlichen Veranstaltungen gehören insbesondere Wandertage, Jahresausflüge, Chor-, Orchester- und Sporttage, Besuch von Theateraufführungen und musikalischen Darbietungen, Lehr- und Studienfahrten, Projekttage, Schullandheimaufenthalte, Lerngänge und Betriebserkundungen.

Zu Beginn eines Schuljahres erhält jede Schule vom Regierungspräsidium entsprechend der Zahl der dort vorhandenen Klassen einen Verfügungsbetrag für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen mitgeteilt. Der Verfügungsbetrag richtet sich nach den vorhandenen Klassen, wobei die Klassenstufen unterschiedlich gewichtet werden. Die unteren Klassen mit nur Jahresausflügen erhalten einen niedrigeren Faktor, die oberen Klassen wegen der Studienfahrten einen höheren Faktor. Für die Schullandheimaufenthalte erhält die Klassenstufe 4 einen Festbetrag von 26 €, die Klassenstufe 7 den Festbetrag von 383 €.

Die Berechnung und Auszahlung der Reisekostenvergütungen für Lehrkräfte und Begleitpersonen der öffentlichen Schulen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

 Das LBV zum Dienstreisemanagement

Für die Berechnung und Auszahlung der Reisekostenvergütungen für die Lehrkräfte und Begleitpersonen der privaten Gymnasien, der privaten beruflichen Schulen und der freien Waldorfschulen sind die Regierungspräsidien zuständig.

Wenn der Verfügungsbetrag ausgeschöpft ist, können zunächst keine Reisekostenvergütungen an die Lehrkräfte und Begleitpersonen mehr ausbezahlt werden. Gegen Ende des Jahres besteht eventuell die Möglichkeit, dass übrige Restmittel von anderen Schulen umverteilt werden.

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(Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten der Lehrerbildungseinrichtungen, Disziplinarangelegenheiten)

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