Mehrere fröhliche Jugendliche bei einer Wanderung

Förderung der Jugenderholung

Beschreibung

Gefördert werden...

  • Jugenderholungsmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien,
  • die Beschäftigung von pädagogischen Betreuerinnen und Betreuern bei diesen Maßnahmen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JGB, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger

 

Weitere Informationen:

Förderung nach dem Jugendbildungsgesetz (JBG) und dem Landesjugendplan (LJP) Baden-Württemberg

Jugendbildungsgesetz

Onlineportal der Jugendarbeit in Baden-Württemberg mit Formularen, Richtlinien und Arbeitshilfen zum Landesjugendplan

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 23

Herta Schenker
0711 904-12331
herta.schenker@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 23

Cindy Witzemann
0721 926-3184
cindy.witzemann@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 23

Susanne Radetzky
0761 208-4602
susanne.radetzky@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 23

Nicole Mohr
07071 757-3809
nicole.mohr@rpt.bwl.de