Förderung Jugendbildungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm umfasst die Entwicklung und Unterstützung von außerschulischen Bildungsfeldern, die dem Kompetenzerwerb junger Menschen dienen. Gefördert werden...
- Jugendgruppenleiterlehrgänge,
- praktische Maßnahmen,
- Seminare,
- Studienfahrten zur politischen Bildung der Jugend,
- Mädchenbildungsarbeit,
- ökologische und technologische Jugendbildung,
- sowie die musische kulturelle und sportliche Jugendbildung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Susanna Birke-Karakasidis
0711 904-12305
susanna.birke-karakasidis@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Cindy Witzemann
0721 926-3184
cindy.witzemann@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Susanne Radetzky
0761 208-4602
susanne.radetzky@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Melanie Pfeiffer
07071 757-3285
melanie.pfeiffer@rpt.bwl.de
