Schülerinnen und Schüler arbeiten gemeinsam an einem Projekt im Klassenraum

Förderung Jugendbildungsmaßnahmen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm umfasst die Entwicklung und Unterstützung von außerschulischen Bildungsfeldern, die dem Kompetenzerwerb junger Menschen dienen. Gefördert werden...

  • Jugendgruppenleiterlehrgänge,
  • praktische Maßnahmen,
  • Seminare,
  • Studienfahrten zur politischen Bildung der Jugend,
  • Mädchenbildungsarbeit,
  • ökologische und technologische Jugendbildung,
  • sowie die musische kulturelle und sportliche Jugendbildung.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 23

    Susanna Birke-Karakasidis
    0711 904-12305
    susanna.birke-karakasidis@rps.bwl.de

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Referat 23

    Cindy Witzemann
    0721 926-3184
    cindy.witzemann@rpk.bwl.de

    Regierungspräsidium Freiburg

    Referat 23

    Susanne Radetzky
    0761 208-4602
    susanne.radetzky@rpf.bwl.de

    Regierungspräsidium Tübingen

    Referat 23

    Melanie Pfeiffer
    07071 757-3285
    melanie.pfeiffer@rpt.bwl.de