Schülerinnen und Schüler arbeiten gemeinsam an einem Projekt im Klassenraum

Förderung von Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas

Was wird gefördert?

Förderung von Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas. Gefördert werden Reise- und Fahrtkosten. Die Aufenthaltskosten im jeweiligen Gastland werden auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit von den Gastfamilien übernommen.

Förderung aus dem Landesjugendplan (LJP) bzw. im Falle Polens durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) möglich. Die Abrechnung der Schülerzuschüsse erfolgt dezentral in den einzelnen Regierungspräsidien.

 

Zielsetzung:

Völkerverständigung, Partnerschaftliche Beziehungen

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Für den deutsch-polnischen Schüleraustausch beträgt das Mindestalter der Schülerinnen und Schüler 12 Jahre, für alle anderen Länder kann der Antrag ab der 8. Klasse gestellt werden.