Frau steigt Treppe nach oben

Beförderungsprogramme

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Beförderungsjahrgang

Der Beförderungsjahrgang ist in der Regel das Jahr, in dem die Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt ist. Abweichungen sind bei Vordienstzeiten oder Elternzeit während der Probezeit möglich. Dann bilden wir einen sogenannten fiktiven Beförderungsjahrgang. Dies gilt auch für entsprechende Tarifbeschäftigte.

Regelbeförderung/ Konventionelles Verfahren

Das konventionelle Beförderungsverfahren gilt für die Regelbeförderung

  • von Studienräten von A13 nach A14 an Gymnasien und beruflichen Schulen
  • von Technischen Lehrern von A10 nach A11 für technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen
  • von Fachlehrern von A9 nach A10 und A10 nach A11 an allen Schularten

Dies bedeutet, dass eine Lehrkraft befördert wird, wenn ihr Beförderungsjahrgang "dran" ist und die Beurteilungen entsprechend sind. Es können stets nur freie Planstellen verwendet werden. Da diese aber nicht ausreichen, um alle Lehrkräfte, die die Mindestdienstzeiten erfüllen, zu befördern, entstehen zusätzliche Wartezeiten. Es werden daher vom Kultusministerium sog. Beförderungsprogramme aufgelegt, mit denen die verschiedenen Beförderungsjahrgänge und die dienstlichen Beurteilungen der einzelnen Lehrkräfte in Verbindung gebracht werden.

Ausschreibungsverfahren Studienrätinnen und Studienräte

Im Ausschreibungsverfahren schreiben wir schulbezogen A 14-Stellen an Gymnasien, beruflichen Schulen und Gemeinschaftsschulen mit bestimmten Aufgaben aus. Diese Stellen besetzen wir einmal jährlich zum 1. Mai. 

Näheres zum Ausschreibungsverfahren finden sie hier.

Außerdem wird dort die Liste der Ausschreibungsstellen ab dem 12. Januar 2024 hinterlegt. Die Bewerbungsfrist endet landesweit einheitlich am 02. Februar 2024.