Gruppe von Lehrern

Referat 72 Personal- und Verwaltungsangelegenheiten der Lehrkräfte

Portrait Dr. Holger Bauknecht

Referatsleitung

Dr. Holger Bauknecht
Leitender Regierungsdirektor
Ref72.Referatsleitung@rps.bwl.de
0711 904-17200

Stellvertretung

Unsere Aufgaben im Überblick

Wir sind für die Personalverwaltung der insgesamt ca. 47.000 Lehrkräfte an den öffentlichen Grund,- Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie den allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart sowie in bestimmten Fällen auch für Lehrkräfte an entsprechenden Schulen in freier Trägerschaft (wie z. B. Beurlaubung in den Privatschuldienst, Eingruppierungsfragen, Verleihung der Amtsbezeichnung, Versorgungsberechtigung) zuständig.

Wir bearbeiten unter anderem folgende Angelegenheiten:

  • Übernahme ins Beamtenverhältnis
  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Probezeit
  • Beförderungs- und Aufstiegsverfahren
  • Versetzungen und Abordnungen
  • Teilzeitlehraufträge (auch z.B. sogenannte Sabbatjahre und Altersteilzeit) Deputatsermäßigungen (gymnasialer und beruflicher Bereich)
  • Versetzung in den Ruhestand Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrkräfte
  • Dienstunfälle

Hinweis für Lehrkräfte

Bitte reichen Sie Ihre Anträge und dienstlichen Anfragen grundsätzlich über die dafür vorgesehenen Online-Portale (z.B. STEWI-Online; abrufbar unter www.lehrer-online.bw.de) bzw. auf dem Dienstweg (über die Schule und ggf. das Staatliche Schulamt) bei uns ein.

Adressänderungen teilen Sie uns bitte mit dem Formular „527a.pdf“ (abrufbar beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/527a.pdf) ebenfalls auf dem Dienstweg mit.

Bitte beachten Sie außerdem, dass eine persönliche Akteneinsichtnahme grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

 

Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Lehrkräfte haben nach § 13 AGG bei gefühlten Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren. Die Referatsleitung 72 ist die zuständige Beschwerdestelle für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart.

Daneben sind in solchen Fällen selbstverständlich auch die jeweiligen Vorgesetzten wie auch die Beauftragten für Chancengleichheit und die Personalvertretungen ansprechbar.