Bild zeigt einen Bebauungsplan

Referat 24 Recht, Planfeststellung

Referatsleitung

Dr. Andel Danner
Leitende Regierungsdirektorin
0711 904-12400
andel.danner@rps.bwl.de

Stellvertretung

Eva-Maria Kazenwadel
Regierungsdirektorin
0711 904-12421
eva-maria.kazenwadel@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben

Ein Schwerpunkt des Referats liegt im Bereich der Planfeststellung. Vereinfacht ausgedrückt sind dies förmliche Genehmigungsverfahren für Großvorhaben wie Autobahnen, Straßen und Schienenwege oder auch Landesmesse, Flughafen sowie Strom- und Gasleitungen. Zahlreiche Ämter, Kommunen und betroffene Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre Beteiligungsrechte wahr. Referat 24 prüft und erörtert die zahlreichen Hinweise, Bedenken und Argumente und entscheidet nach einer umfassenden Abwägung darüber im Planfeststellungsbeschluss. Bisweilen ist das Referat 24 aber auch ausschließlich „Anhörungsbehörde“. Informationen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahren können Sie in unserem Jahresbericht 2021 abrufen: Von der Planung bis zur Umsetzung – Das Planfestellungsverfahren. Allgemeine Informationen zur Planfeststellung und dem Ablauf finden Sie außerdem auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien.

Für das Projekt Stuttgart 21 inklusive Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes und die ICE-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm führt Referat 24 die Anhörungsverfahren in einer Projektgruppe ICE.

Bei Enteignungs- und Entschädigungsverfahren, einer weiteren Schwerpunktaufgabe, steht das Bemühen um eine Einigung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern im Vordergrund; bei Bedarf wird förmlich über die Zulässigkeit der Enteignung und die Höhe der Entschädigung entschieden.

Daneben bearbeitet dieses Referat auch ganz andere Rechtsangelegenheiten, zum Beispiel

  • Legalisierung von Urkunden der Innenverwaltung im Regierungsbezirk Stuttgart zur Verwendung im Ausland,
  • Vereinsrecht (nur) für wirtschaftliche Vereine: staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB und Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 BGB