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Referat 91 Recht und Verwaltung

Portrait von Dr. Nadine Hopf

Referatsleitung

Dr. Nadine Hopf
Leitende Regierungsdirektorin
0711 904-11010
nadine.hopf@rps.bwl.de

Stellvertretung

Thomas Mattes
Regierungsdirektor
0711 904-11011
thomas.mattes@rps.bwl.de

Das Referat 91 ist zuständig für die Fachaufsicht über die Versorgungsämter bei den Landratsämtern. Ziel der Fachaufsicht ist die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und Verwaltungspraxis auf den Gebieten des sozialen Entschädigungsrechts (SER), des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX und des Verfahrensrechts. Die Bearbeitung der Einzelfälle erfolgt durch die Landratsämter.

Fachaufsicht bedeutet insbesondere die Erstellung von Arbeitsanweisungen (sogenannte Verfügungen) für die rechtliche Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben oder Gesetzesänderungen, neuer Rechtsprechung oder sich aus der Praxis ergebender Fragen. Weiterhin gehört zur Fachaufsicht die Klärung schwieriger Einzelfälle.

Das Referat 91 kümmert sich auch um Eingaben und Beschwerden von Bürgern, die direkt an die Abteilung 9 gerichtet werden und berichtet dem Sozialministerium in Petitionsangelegenheiten.

Unsere Aufgaben

Soziales Entschädigungsrecht (SER)

Das SER untergliedert sich in die

  • Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG),
  • Versorgung von ehemaligen Zivildienstleistenden nach Zivildienstbeschädigung (Zivildienstgesetz – ZDG
  • Versorgung von Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),
  • Versorgung von Personen, die aus politischen Gründen insbesondere in der ehemaligen DDR beziehungsweise der ehemaligen SBZ in Gewahrsam genommen und dadurch gesundheitlich geschädigt wurden (Häftlingshilfegesetz – HHG),
  • Versorgung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen oder Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR für erlittene Gesundheitsschäden (strafrechtliches und verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz) und
  • Versorgung für Opfer von kriminellen Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn sie gesundheitlich geschädigt wurden.


Die Versorgungsleistungen des SER bestehen aus:

  • Renten an Beschädigte und (unter bestimmten Voraussetzungen) an Hinterbliebene
  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich orthopädischer Versorgung und Badekuren. Über Badekuren entscheidet abschließend das Referat 91
  • Über Anträge auf Rentenkapitalisierungen entscheidet ebenfalls das Referat 91

Schwerbehindertenrecht

Die Versorgungsämter bei den Landratsämtern stellen als weitere Aufgabe auf der Grundlage des Schwerbehindertenrechts (SGB IX)

  • den Grad der Behinderung,
  • die Voraussetzungen für sogenannte Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) fest und
  • sie stellen Ausweise für schwerbehinderte Menschen aus.

Verfahrensrecht

Das Verfahrensrecht besteht im Wesentlichen aus der Anwendung der Vorschriften des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs.

Weitere Aufgaben

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des SER sowie zivil-rechtliche/öffentlich-rechtliche Rückforderungen/Überleitungen und Zwangsbeitreibungen,
  • EDV – Verbindungsstelle: Fachliche Vorgaben für die EDV aus den Sachgebieten SER und Schwerbehindertenrecht,
  • Verbindungsstelle zur Bundeskasse Weiden; zentrale Bearbeitung der Geldeingänge aus der Eigenbeteiligung,
  • Informationsdienst für behinderte Menschen als Wegweiser für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen,
  • Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ und
  • Erstattungsverfahren: Kostenerstattung an Krankenkassen nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen und Kostenerstattung in der Jugendhilfe gem. § 89 d SGB VIII.

Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen an Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe

Pro Jahr erstattet das Referat 91 in etwa 139 Millionen Euro Rentenversicherungsbeiträge an Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe in Baden-Württemberg. Die Beitragserstattung dient der sozialen Absicherung von rund 30.800 behinderten Menschen, die in etwa 140 Einrichtungen beschäftigt sind.

Ansprechperson:

Frau Christa Fisel
Söflinger Str. 248
89077 Ulm

0731 969 1779 1
0731 969 1779 3

Landesstelle-BW-RV-Beitragserstattung@rps.bwl.de