Antrag auf Erteilung eines Certificate of Good Standing / Certificate of Current Professional Status (CogS) – Unbedenklichkeitsbescheinigung bei inländischer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen, Pflegeberufen und sozialen Berufen
– zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur, sofern die letzte bzw. aktuelle Berufsausübung innerhalb Deutschlands im Regierungsbezirk Stuttgart erfolgte –
Das Certificate of good Standing (zu Deutsch „Unbedenklichkeitsbescheinigung“) bestätigt den rechtmäßigen Erhalt Ihrer Erlaubnisurkunde, dass diese vom Regierungspräsidium Stuttgart weder zum Ruhen gebracht noch entzogen worden ist und wird in deutscher Sprache ausgestellt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Bescheinigung für die Gesundheitsfachberufe richtet sich nach dem Ort der letzten Beschäftigung. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist nur zuständig, wenn der letzte Ort der Beschäftigung im Regierungsbezirk Stuttgart lag oder, sofern noch keine Berufstätigkeit vorliegt, die Ausbildung im Regierungsbezirk Stuttgart absolviert wurde.
Das Regierungspräsidium ist nicht für ganz Baden-Württemberg zuständig – auch die Regierungspräsidien
Freiburg – Referat 25 https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref25/,
Karlsruhe – Referat 25 https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt2/ref25/ und
Tübingen – Referat 25 https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt2/referat-25/
stellen Bescheinigungen aus.
Bitte recherchieren Sie vorab, welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist – hierzu geben Sie in der Suchmaschine Ihren letzten Arbeitsort und „Regierungsbezirk“ ein.
- Beispiel: „Mannheim Regierungsbezirk“
= Ergebnis: das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zuständig
Für die Beantragung Ihres Certificates of good Standing füllen Sie bitte das beigefügte Antragsformular vollständig aus und senden uns dieses mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die folgende Adresse:
Die aktuellen Antragsunterlagen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern - sofern notwendig - eine Nachforderung fehlender Unterlagen per Mail.
Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Berufsbezeichnung und Betreff „Certificate of good Standing inländische Ausbildung“ an SG3Gesundheitsfachberufe@rps.bwl.de.
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig (derzeit 50,00 €). Die Gebühr wird durch Rechnung erhoben. Die Geltungsdauer dieser Bescheinigung ist bei ausländischen Behörden oft auf 3 Monate (ab dem Ausstellungsdatum) beschränkt. Falls diese Bescheinigung von uns direkt an die ausländische Behörde gesandt werden soll, senden wir Ihnen ein zweites Exemplar mit dem Gebührenbescheid an Ihre deutsche Privatanschrift.
Die Anforderung eines aktuellen Führungszeugnisses der Belegart „OB“ bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz bei Referat 95 – Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe des Regierungspräsidiums Stuttgart.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_9/Referat_95/_DocumentLibraries/Documents/Datenschutz_Grundverordnung_2018.pdf
Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung
Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur, sofern die Ausbildung im Regierungsbezirk Stuttgart absolviert und die Erlaubnisurkunde vom RP Stuttgart ausgestellt wurde.
Wenn Sie eine EU-Konformitätsbescheinigungen für Gesundheitsfachberufe mit inländisch absolvierter Ausbildung im Regierungsbezirk Stuttgart benötigen, füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung“ aus und senden uns dieses per Mail an SG3Gesundheitsfachberufe@rps.bwl.de oder schicken es postalisch an die folgende Adresse:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz bei Referat 95 – Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe des Regierungspräsidiums Stuttgart.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_9/Referat_95/_DocumentLibraries/Documents/Datenschutz_Grundverordnung_2018.pdf